Anmerkungen
zum Schluss:
1.
Vor
dem Hintergrund realer Entwicklungen müssten sich auch die Erwartungen, die
sich an eine stationäre Jugendhilfemaßnahme knüpfen, dieser Realität
anpassen. Konnten, um nur auf ein Beispiel zu verweisen, ausnahmslos alle Kinder,
die über das Ende ihrer Schulzeit bei uns im Hause waren, den ihnen möglichen
Schulabschluss erreichen, so würde bei gleichbleibenden Tendenzen künftig
dieses Ziel bei immer weniger aufgenommenen Kindern erreicht werden können.
Auch in Bezug auf andere Ziele, wie die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher
Leistungshaltung oder zu sozialen Tugenden müsste auf kleinerer Flamme gekocht
werden. Das Heim würde sich mehr und mehr zu einer Art "Jugendhilfehotel"
entwickeln. Ein "Hotel" braucht zwar gut ausgebildetes Bedienungspersonal,
aber keine gut ausgebildeten und zum Teil hochqualifizierten SozialpädagogInnen,
TherapeutInnen und PsychologInnen. Auch Hilfepläne wären überflüssig,
weil sich die Personensorgeberechtigten ohnehin nicht an ihnen orientieren wollen.
Ob das sozialpolitisch so gewollt ist?
2.
Selbstverständlich
machten die die Fachkräfte in dieser Einrichtung Gedanken darüber, wie
auf diese Entwicklung zu reagieren sei. Die hier wiedergebebeb Zahlen sagen zum
Beispiel nichts über die Problemlagen der jungen Manschen oder das Aufnahmealter
aus. In einer Rückschau erklärte ein langjähriger Mitarbeiter,
dass die Minderjährigen, für die ein Heimplatz gesucht wird, heute in
einer dramatischen Weise hilfsbedürftiger seien, als die aus zum Beispiel
der Jahre zwischen 1970 und 1990. Die steigende Anzahl jener, die bereits psychiatrischen
Behandlungen hinter sich hatten und/oder durch permanente Kleinkriminalität
in den Heimatorten auffielen, ist gestiegen. Nimmt man noch die Gewaltbereitschaft
der betreffenden Kinder und Jugendlichen hinzu, dann lässt sich eine Erziehung
in Gruppen kaum noch verantworten, weil unter anderem Schwächere bzw. kleinere
Kinder von stärkeren und größeren noch brutaler unterdrückt
und zu kriminellen Handlungen verführt werden, als es auch früher schon
vorkam. Waren derartige Prozesse bis 1990 die Ausnahme, so werden sie mehr und
mehr zur Regel. Sogar gegen die Fachkräfte richten sich mehr und mehr verbale
Attacken wie "handgreifliche" Aggressionen. Das aggressive Verhalten
von Erziehern, unter dem bis in die siebziger Jahre hinein viele Heimkinder zu
leiden hatten, beginnt sich umzukehren. Und ausgerechnet ein Personenkreis, der,
wie unsere sozialpädagogischen Fachkräfte ein ausgesprochen friedfertiges
Gemüt hat und dem die Fähigkeit zu aggressiver Durchsetzung ihrer Vorstellungen
mit Hilfe von aggressiver Gealt völlig abgeht, wird von dieser Entwicklung
überrascht und versucht ihr mit Geduld, Güte, Verständnis und Annahme
zu begegnen. Bestimmen aber gewaltgewohnte Kinder das Leben in einer Gruppe, wird
es schwierig bis unmöglich, den jeweiligen Kindern zu helfen. Da braucht
es andere Angebote.
3.
Die
gibt es bereits. Zu denken ist an Einzelbetreuungen, Betreuung in kleinsten Gruppen
und die Auslagerung älter werdender Jugendlicher (ab sechzehn Jahren) in
Verselbständigungsformen, wie sozialpädagogischer Erziehungsstellen
außerhalb des eigentlichen Heimes.
In
der Folge der hier skizzierten Belegungserfahrungen und des angedeuteten veränderten
Hilfebedarfs differenzieren sich die Hilfsangebote mehr und mehr aus. Freilich:
billiger werden sie für die Kostenträger nicht. Auch nicht für
jene Jugendbehörden, die eine Hilfe nach § 34 KJHG (stationäre
Hilfen) aus Kostengründen unterbinden möchten. Solange es der Jugendhilfe
nicht gelingt, die seit Jahrzehnten angemahnten frühzeitigen Hilfen zu ermöglichen
und die Personensorgeberechtigten dazu zu bewegen, derartige Hilfen in Anspruch
zu nehmen und selbst aktiv zu unterstützen, werden die Kosten von Hilfemaßnahmen
im gleichen Ausmaß steigen wie deren Effektivität abnimmt.
4.
Für
stationäre Einrichtungen und die Fachkräfte der Sozialen Dienste der
Jugendämter wird es künftig darauf ankommen, zu Beginn eines Hilfeprozesses
die von den Personensorgeberechtigten und den Heranwachsenden vorgetragenen Ziele
der Hilfemaßnahme unmissverständlich und eindeutig mit der hierfür
notwendigen (Mindest-) Maßnahmedauer zu verbinden und zu vereinbaren.
Selbst
wenn sich in der Praxis ein ungeplanter Abbruch nicht immer wird vermeiden lassen,
so sollte die Hürde dagegen durch mehr Verbindlichkeit höher gesetzt
werden.
Einem Kind wäre jedoch nicht geholfen, wenn Vertragsverletzungen
der Personensorgeberechtigten mit der Beendigung von Hilfen geahndet würden,
so mit dem Hintergedanken: nun sehen Sie zu, wie Sie selber zu Recht kommen. Stattdessen
- noch einmal sei es betont - sollte auf Eltern in einer die bewilligte Maßnahme
förderlichen und ihren Entschluss ständig bekräftigender Weise
eingewirkt werden bis die angestrebten Ziele erreicht sind.
©
Dr.
Joachim Rumpf
23.01.2008