1.
Ehemalige
Heimkinder schauen zurück und schreiben:
"
Durch die große Gemeinschaft war man den anderen, was das soziale Verhalten
etc. betrifft, immer ein bisschen voraus. Genauso die erlernte Selbständigkeit
war mir immer ein großer Pluspunkt. Ich für mich habe das fürs
Leben notwendige Selbstbewusstsein gewonnen und einen guten Grundstock für
alles weitere erlernt..." (weibl. 28 J. 1985 - 1997)
"
Das Heim war für mein weiteres Leben sehr hilfreich. Ich kam mir zwar am
Ende meiner Heimzeit etwas allein gelassen vor. Aber die Art wie ich bei euch
gelebt hatte, half mir sehr bei der Gestaltung meines Lebens. Ich war nicht gut
auf das Leben nach dem Heim vorbereitet. Aber man hat mich im Heim nicht gehindert,
meinen Weg zu gehen. Das hat mir Selbstbewusstsein und -vertrauen gegeben, diesen
Weg zu finden.
Ich glaube tatsächlich, dass der Heimaufenthalt mir im
wahrsten Sinne des Wortes das Leben gerettet hat. Ich möchte mich an dieser
Stelle bei allen bedanken, die mir im Heim trotz meiner Jähzornanfälle
immer zur Seite gestanden haben und mit geholfen haben, aus dieser Situation das
Beste zu machen…" (männl. 47 J. 1974 - 1983)
"Der
Heimaufenthalt war für mich sehr hilfreich, ich habe vieles gelernt was ich
heute noch verwende, z. Bsp. Auf die Menschen zuzugehen" (männl. 25
J.1989-1995)
"Erst
heute ist mir bewusst, wie wichtig das Heim für mich war. Meinen eigenen
Haushalt zu führen, denke ich, habe ich nicht zu Hause gelernt. Viele positive
Dinge, die ich aus meiner Heimzeit mitgenommen habe, kann ich heute brauchen und
ich wüsste, ehrlich gesagt, nicht, wie oder was ich wäre ohne das Kinderheim
damals..." (weibl. 22 J. 1993 - 1996)
"...wo
hat man als Kind schon die Möglichkeit, Tennis, Fußball, Völkerball,
Kettenfangis, Lebenbändeljagd zu spielen, an seinem Fahrrad zu basteln, reiten
zu lernen, den Umgang mit Tieren so intensiv zu erleben. Und das alles auf so
kleinem Raum. Ich konnte so viel mitnehmen davon, und ich denke, dass, wenn ich
nicht im Kinderheim gewesen wäre, vieles so nicht erleben hätte dürfen..."
(männl. 30 J. 1987 - 1993)
"Es
war mit den meisten Kindern eine gute Gemeinschaft. Man hatte immer ein Kind zum
spielen. Wurde zur Ordnung erzogen... Wenn man älter geworden ist, sieht
man manche Dinge anders... ich sehe jetzt Ordnung als gut an, früher nicht"
(männl.
45 J. 1969 - 1975)
Ich
bin froh, dass ich dort leben durfte. Es hat mir sehr viel gebracht, aber irgendwie
machte mir die Trennung von meiner Mutter sehr viel zu schaffen... Am Anfang nach
dem Heim war es total schwer irgendwie Fuß zu fassen... In diesem Augenblick
ist für mich ein großer Dank fällig: Vielen Dank für die
schönen acht Jahre, die ich im Kinderheim erleben durfte!!!" (weibl.
27 J. 1986 - 1994)
In
Klammern ist das Alter ( bezogen auf Oktober Herbst 2004) und die Aufenthaltszeit
in diesem Heim angegeben.
Anlass für eine "Ehemaligenbefragung"
war das vierzigjährige Jubiläum dieses privaten Kinderheims im Südschwarzwald.
Diese Auswahl von Zuschriften sind der Festschrift, die für diesen Tag verfasst
wurde, entnommen. Es erreichen das Heim in der Abteilung "Besucher"
auf der Homepage des Kinderheims ständig Mailbotschaften von ehemaligen Heimbewohnerinnen
und Heimbewohner. Es sind zwar nicht jedesmal positive Rückmeldungen enthalten,
es überwiegen aber derartige Erinnerungen:
Terry
schreibt zum Beispiel am 17.11.2007:
"War ne klasse zeit bei euch"
Matthias
am 11.06.2007 (zum Tod eines Erziehers):
"Mir fehlen die Worte. Ein Mann
ist gegangen, der es verstand, einem den richtigen Weg zu zeigen, dass man meint,
man wäre selbst drauf gekommen. Den nichts mehr kümmerte als die Aufgaben,
vor denen ihn seine schützlinge stellten..."
Angelika
am 04.11.2008 (zum Tod eines Erziehers):
"Hallo liebe ehemalige. Also
zuerst muss ich euch sagen, dass ich gestern hier saß und weinte... Er war
ein wunderbarer Mensch... Ich hatte eine tolle Zeit im Alpenblick wenn ich so
darüber nachdenke und habe doch so einiges gelernt...
Schauen
Sie doch einfach selbst mal in die Homepage
des Kinderheimes hinein, die übrigens der verstorbene Erzieher bereits
vor zehn Jahren anlegte und seither, gemeinsam mit Kindern, pflegte. Inzwischen
müsste sie aktualisiert werden. Es war aber nicht leicht, einen Sozialpädagogen
zu finden, der ebenfalls die entsprechenden Kenntnisse hat!
2.
Über
Rechtsgrundlagen stationärer Erziehungshilfen
In
der Bundesrepublik Deutschland bietet das Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII)
den rechtlichen Rahmen für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher erzieherischer
Hilfen für Familien an. Die Tageseinrichtungen für Kinder (§ 22
KJHG) sind die bekanntesten und am häufigsten in Anspruch genommenen. Nahezu
jedes Kind besucht zum Beispiel heute einen Kindergarten.
Bei
den Jugendämtern beziehungsweise den Sozialarbeiterinnen in den Jugendämtern
und bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege können weitere Hilfen
nachgefragt werden. Das Hilfsangebot erstreckt sich von ambulanten über teilstationäre
bis hin zu stationären Hilfen. Die Notwendigkeit von Hilfen für ein
Kind erleben einmal die Eltern selbst. Nicht selten regen aber auch Erzieherinnen
in Tagesstätten oder LehrerInnen in Schulen gemeinsam mit sozialpädagogischen,
psychologischen und medizinischen Fachkräften Hilfen für ein Kind an.
Entsprechende Anregungen werden für Fachkräfte zur Pflicht, wenn sie
ein Kind in einer Notsituation vermuten und Gefährdungen von einem Kind abwenden
wollen ( §
8a KJHG ). Die Hilfen müssen dann von den Eltern beim Jugendamt beantragt
werden. Falls Eltern sich den Hilfsangeboten verweigern darf ein Jugendamt von
sich aus tätig werden.
Die
Verbraucherzentralen haben gemeinsam mit dem ARD Ratgeber Recht Anfang 2003 einen
Ratgeber "Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben, den es in allen Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen erhältlich ist (vgl. dazu auch im Internet die Adresse:
http://www.vz-nrw.de).
Wenn
ambulante Hilfen für ein Kind und seine Familie nicht ausreichen, werden
Hilfeformen auch außerhalb der eigenen Familie erwogen. Hierzu gehört
als am weitesten verbreitete die Erziehungshilfe in Pflegefamilien (§ 33
KJHG) oder in Heimen oder einer "sonstigen betreuten Wohnform" (§
34).
Ziele, Inhalte
und Dauer der Hilfe werden, wenn sie von den Personensorgeberechtigten beantragt
wurde, von allen Betroffenen besprochen und vereinbart. Betroffene sind die Eltern,
das Kind, ein Vertreter des Jugendamtes (das die Kosten der Hilfemaßnahmen
zu tragen und deren fachgerechte Durchführung zu beobachten hat) und Pflegeeltern
beziehungsweise die Fachkräfte der aufnehmenden Einrichtung.
Die während
des Aufnahmeprozesses getroffenen Vereinbarungen werden in einem "Hilfeplan"
festgehalten (§ 36 KJHG). Im KJHG ist vorgesehen, Verlauf und Legitimation
der Hilfe halbjährlich unter Beteiligung aller Betroffenen zu überprüfen.
Aus
den Texten im KJHG ist eine Hierarchie der Hilfsangebote nicht ableitbar.