1.
Schule schwänzen und Schulverweigerungen nehmen zu und machen der
Kultur- und Sozialpolitik zu schaffen. Jugendliche, die nicht in die
Schule gehen, müssen sich nach einem anderen Zeitvertreib umschauen.
Ein Drittel von ihnen begehe Straftaten, sagte der brandenburgische
Innenminister Schönbohm und schlug vor, die Straftäter mit
elektronischen Fußfesseln zu überwachen . In anderen Regionen
versucht die Staatsgewalt mit anderen Mitteln, die Schulschwänzerei
einzudämmen. In Karlsruhe soll sich die Polizei um Schulschwänzer
kümmern, wenn sie junge Menschen, die offensichtlich noch schulpflichtig
sind, vormittags in der Stadt antrifft. In Bremen wollte man den Eltern
das Kindergeld kürzen und in Berlin werden Geldstrafen verhängt.
Inzwischen gibt es Forschungsarbeiten, die sich diesem Phänomen
widmen und Arbeitstagungen, auf denen sich Sozialwissenschaftler, Schulpädagogen,
Sozialpädagogen und Schulverwaltungsbeamte darüber Gedanken
machen, wo die Ursachen für die Zunahme der Schwänzerei liegen
und welche pädagogischen Strategien geeignet sein könnten,
um die betroffenen Mädchen und Jungen zu regelmäßigem
Schulbesuch zu bewegen. Über die Ursachen für die Verweigerung
von schulischen Leistungen, von Schulversagen bis hin zum gänzlichen
Ausstieg liegen mehrere Untersuchungen vor, von denen die aktuellste
und sehr gründliche die von Karlheinz Thimm ist. Bei allen Vorbehalten
und Differenzierungen, die Thimm bei der Frage nach den Gründen
sieht, weist er dennoch im Rahmen seines multiperspektivischen Erkläransatzes
der "Familiengeschichte, -Struktur und -Dynamik" einen zentralen
Platz ein. (Thimm, S.129ff und 522) . Außerdem verstärken
die Einflüsse von Freundesgruppen bzw. Cliquen und unter bestimmten
Voraussetzungen und nicht zuletzt die Schule selbst Verweigerungstendenzen.
Wenn aber die Familie einschließlich dem sozialen Umfeld als ein
Ursachenkomplex in einem konkreten Fall nachgewiesen ist und auch noch
die Lernmotivation beeinträchtigende Bedingungen aus der Schule,
die der betreffende Minderjährige besucht, hinzukommen, dann bietet
sich doch die Überlegung an, ob nicht eine Veränderung oder
Wechsel dieser sozialen Umwelten Hilfen sein könnten. Im Abschnitt
"Konzepte und Strategien bei Unterrichtsverweigerung" (Thimm,
S. 544 ff) aber finden sich diese Möglichkeiten nicht. Ich halte
dagegen fest:
Schulverweigerungshaltungen, die auf Problemlagen in Familien und deren
Umfeld zurückgeführt werden können, müssen auch
dort bearbeitet werden. Dem Hilfekatalog im Jugendhilfegesetz folgend
sind das ambulante Hilfsangebote nach den §§ .29 bis 32.
Ein Wechsel des sozialen Umfeldes - also die Erziehung und Bildung außerhalb
der Herkunftsfamilie - ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls
vorgesehen. Zu ihnen gehören die Angebote von Pflegeeltern (§
33) und die stationären Hilfen (§ 34).
In meinem Beitrag möchte ich Auskunft darüber geben, ob und
in welchem Ausmaß die Hilfen außerhalb der eigenen Familie
nach § 34 KJHG geeignet sind, die Schulverweigerungshaltung zu
beeinflussen. Weil mir Informationen darüber fehlen, werden die
Auswirkungen anderer Hilfeformen auf das Schulbesuchsverhalten nicht
dargestellt. Dies wären noch zu leistende und sicher sehr lohnende
Evaluationsstudien über zum Beispiel die Arbeit von Familienhelfern
und oder von Pflegefamilien.
2.
In einem Referat über das Normensystem in Erziehungsheimen, das
ich während meiner Lehrtätigkeit an der PH in Freiburg im
Sommersemester 1976 hielt, findet sich schon damals die folgende Feststellung:
"Der Schulbesuch ist selbstverständlich. Schulschwänzen
- oft erhebliche Einweisungsursache - fällt einfach weg. Es gibt
bei den ehemals notorischen Schwänzern (wie z. B. … hier folgen
die Namen zweier Buben) anfangs schon mal ein oder zwei Anläufe.
Dann hört das aber einfach auf…."
Weil ich vor meiner Heimerziehertätigkeit, die 1973 begann, Lehrer
an staatlichen Schulen war, und mir die Probleme mit der Schwänzerei,
vertraut waren, fielen mir diese quasi automatische Verhaltensenderungen
auf.
Es gibt Belege für
meine Annahme, dass sich für die überwiegende Zahl der Kinder,
die in Heime aufgenommen wurden, die Entwicklung - gemessen an einigen
vergleichbaren Normen wie Schul- und Berufsabschlüsse - günstiger
gestaltete, als es ohne diese Hilfeform bei diesen Kindern der Fall
gewesen wäre . Jürgen Blandow vermutet, dass trotz aller prinzipiellen
Beschränkungen, denen eine Sozialisation in öffentlicher Erziehung
unterworfen ist, sie den einzelnen Kindern dennoch "Besseres bieten
kann, als es ihre Familien konnten" . In Bezug auf das Thema "Schulverweigerung"
trifft das zweifellos zu.
Ich berichte aus
einem Heim, das mit 36 Plätzen und 4 Plätzen in zwei Erziehungsstellen
heute inzwischen schon zu den größeren Einrichtungen gehört.
Dieses Heim gibt es - als Jugendhilfeeinrichtung - seit Ende 1968. Zwischen
1969 und 2002 wurden 268 Mädchen und Jungen dort entlassen. Das
Durchschnittsalter bei der Heimaufnahme betrug 11 Jahre 4 Monate. Alle
Mädchen und Jungen besuchten Schulen außerhalb dieses Heims.
Nur zwei Kinder waren bei der Heimaufnahme noch nicht schulpflichtig;
sie kamen 1969 und 1970 gemeinsam mit ihren Geschwistern in die Einrichtung.
Bei allen anderen war die Schule als diagnostizierende Instanz im Zusammenhang
mit der Begründung der Hilfen maßgeblich beteiligt. Zu den
am häufigsten genannten Auffälligkeiten wurden von den Schulen
Schulschwänzen (65%) und Leistungsverweigerung (51%) genannt. .
Vor allem seit den siebziger Jahren, haben schulische Probleme in den
Begründungen für eine Heimunterbringung einen immer größeren
Stellenwert eingenommen . Die Anteile, die die Schule selbst am Entstehen
oder der Verstärkung von Schulvermeidungsverhalten hatte, werden
ganz selten thematisiert. Bei ausnahmslos allen Kindern aber waren es
Situationen bzw. Problemlagen in den Familien, die Jugendhilfemaßnahmen
herausforderten. In all jenen Fällen, in denen die Ursachen von
Schulschwänzen in desolaten Familienverhältnissen zu suchen
sind und den Eltern nicht geholfen werden kann, ist eine Hilfeform außerhalb
dieser Familie für ein Kind der zweckmäßigste Weg.
Zur Illustration
ein Beispiel aus jüngster Zeit. In der dem Antrag auf Erziehungshilfe
nach § 34 KJHG beiliegendem Schreiben der Schule heißt es:
"… Dieters
Mitarbeit im Unterricht hielt vormittags oft nicht lange an. Bei entsprechenden
Themen konnte er durchaus interessiert und qualifiziert mitarbeiten.
Seine Fehlzeiten im Unterricht häuften sich. Als sein Vater erkrankte
und lange Zeit nicht mehr im Hause war, fehlte ihm eine häusliche
Autorität. Er kam nicht mehr regelmäßig zum Unterricht.
Zwangsmaßnahmen hatten keinen anhaltenden Erfolg. Durch sein häufiges
Fehlen und anderweitige Interessen konnte Dieter in weiten Teilen mit
dem Lernfortschritt der Klasse nicht mehr mithalten… Dieter kann
aufgrund seiner Leistungsverweigerungen nicht in die Klasse 7 übernommen
werden…"
Dieter kam in die
siebente Klasse der öffentlichen Hauptschule, die die Heimkinder
besuchen. Die Wiederholung half ihm, sich leistungsmäßig
zu stabilisieren und in diesem Jahr den Hauptschulabschluss zu erreichen.
In der Schule hatte er keinen Tag mehr gefehlt. Nicht einmal krank ist
er gewesen Mit diesem Abschluss fand er Aufnahme in der neuen Familie
seiner Mutter, an deren Wohnort er eine Lehrstelle als gefunden hatte.
3.
Jedes Kind im Heim hat seine eigene Geschichte mit einem jeweils anderen
familiären Hintergrund, wie es die hier vorgetragenen Beispiele
aus jüngster Zeit andeuten. Es lassen sich folgende Gemeinsamkeiten,
bezogen auf das Schulbesuchsverhalten und das schulische Arbeiten von
schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in einem Heim und bezogen
auf einen Zeitraum von 35 Jahren festhalten:
3.1. Ganz gleich
aus welchen Gründen die betreffenden Kinder und Jugendlichen sich
weigerten, eine Schule zu besuchen, so fügten sich die meisten
sofort und einige nach wenigen Versuchen ausnahmslos, in die im Heim
gelebten Norm: Jeden Morgen gehen alle Kinder zur Schule.
3.2. Kein Kind musste
mit irgendwelchen pädagogischen Mitteln (Drohungen, Strafen, Belohnungen)
gezwungen werden, zur Schule zu gehen. Es gab aber auch keine Diskussion
darüber. Im Gegenteil: die Routine half den meisten Kindern, sich
nicht schon am frühen Morgen der Schule zu verweigern. Alle Kinder
beherrschten die Abläufe - vom Aufstehen, Waschen. Anziehen, Betten
auslegen, zum Frühstücken gehen, die Schultasche und die Sportsachen
aus den "Schulfächern" nehmen, in der Garderobe Anoraks
und Schuhe anziehen und hinunter zum Schulbus laufen - relativ rasch
und selbständig.
3.3. Dagegen aber
kam es in der Schule nicht selten zu Leistungsverweigerungen und anderen
Konflikten. Die brachten den betroffenen Kindern, auch wenn sie eine
Schule für Erziehungshilfe besuchten, Schulstrafen ein, die bis
zu kurzfristigen Schulausschlüssen führen konnten. Die betreffenden
Kinder waren dann allein im Hause. Sie erhielten zwar eine schulische
Einzelbetreuung durch ihre ErzieherInnen, wofür die Lehrer Aufgaben
zur Verfügung stellten, doch in den Ausgang durften sie nicht.
Es gehört zur Norm in dieser Einrichtung, die von Allen strikt
beachtet wird, dass die, die ihre schulischen Pflichten nicht erfüllten,
das Heimgelände nicht verlassen. Darum bemühten sich die betroffenen
Jugendlichen sehr um das Wohlwollen von Erziehern und Lehrern, um bald
wieder zur Schule gehen zu können, da dort die anderen Gefährtinnen
und Gefährten waren und es allerlei Kurzweil gab und nicht so langweilig
und öde ist, wie am Vormittag im Heim.
3.4. Es kam vor,
dass Kinder "abhauten". Sie taten das dann gern im Zusammenhang
mit dem Schulweg. Sie stiegen also in den Schulbus ein, gingen aber
an den Schulen, von denen auch einige in der nahe gelegenen Kreisstadt
sind, vorbei. Die primären Motive dieser Kinder, das Heim zu verlassen,
hatten jedoch nichts mit einer Verweigerung der Schule zu tun, sondern
wurzelten ausschließlich in ihrer Sorge, von den Angehörigen
vergessen worden zu sein oder gar im Stich gelassen zu werden. Das Verhalten
dieser Kinder richtete sich gegen die Jugendhilfemaßnahme, nicht
gegen den Schulbesuch. Nicht selten beendeten die Personensorgeberechtigten
dann die Jugendhilfemaßnahme und nahmen die Kinder wieder bei
sich auf.
3.5. Alle Mädchen
und Jungen, die von den Personensorgeberechtigten nicht vorher wieder
in die Familien aufgenommen wurden , erreichten während ihres Heimaufenthalts
wenigstens einen Hauptschulabschluss. Das waren von den 257 Kindern
163. Oder anders gesagt: Wenn zum Ziel der Hilfen gehörte, dass
ein Kind vom Heim aus einen Schulabschluss erreichen sollte, dann wurde
dieses Ziel auch erreicht, wenn die Angehörigen die Maßnahme
nicht von sich aus aufkündigten. Bei denen, die nach ihrem Schulende
vom Heim aus noch eine Lehre absolvierten oder gar eine weiterführende
Schule besuchen wollten, beobachteten wir ausnahmslos eine Veränderung
hin zu mehr Selbständigkeit bei der Regelung ihrer schulischen
Angelegenheiten und eine deutlich veränderten Motivation für
die schulischen Anforderungen. Und das auch bei jenen, bei denen Schulschwänzen
die Hilfe begründeten.
3.6. Es geht hier,
das muss ausdrücklich betont werden, um den regelmäßigen
Schulbesuch auch jener Kinder, die daheim die Schule verweigerten und
auf unterschiedliche Weise den schulischen Anforderungen Widerstand
entgegensetzten. Mit dem Eintritt in ein Heim änderte sich in Bezug
auf die Haltung schulischen Ansprüchen gegenüber jedoch nichts.
Im Heim wird darauf geachtet, dass die Kinder zur Schule gehen, die
Arbeiten für die Schule erledigen, ihr schulisches Werkzeug stets
in Ordnung halten, diejenigen eine Förderung erhalten, die sie
brauchen und dass mit den LehrerInnen kooperiert wird . Alles dies kann
ohne Übertreibung als die den Alltag dominierende Herausforderung
für die Kinder und ihre Erzieherinnen und Erzieher betrachtet werden.
Freude am Lernen, so wie Manfred Spitzer sie unter dem Schlagwort "Schule
soll Spaß machen" einfordert, wurde dadurch nicht erreicht.
Das Heim übernimmt in Bezug auf schulisches Lernen jene Leistungen,
die in unserer Gesellschaft von Eltern erwartet werden. Weder Heimerzieher
noch Eltern aber haben auf die pädagogischen Konzeptionen eines
Lehrers oder einer Schule Einfluss.
3.7. Für die
schulpflichtigen Kinder (nicht nur) in dieser Einrichtung und ihre Erzieherinnen
und Erzieher wäre das Leben erleichtert worden, wenn sich bereits
in allen Schulen und bei allen Lehrern jene Veränderungen gezeigt
hätten, die sowohl die Schulforschung im Allgemeinen als auch die
Schulverweigerungsforschung im Besonderen als zeitgemäß und
dringend notwendig anmahnen . Gemeint sind hier weniger die unterschiedlichen
Vermittlungsstrategien im Unterricht, als vielmehr die Art und Weise
der zwischenmenschlichen Umgangsweisen im Raum der Schule. Das gilt
in ganz besonderer Weise für die pädagogische Arbeit der Schule
für Erziehungshilfe, deren Erziehungspraxis, sich trotz der bedeutend
geringeren Schülerzahlen und sozialpädagogisch orientierter
Leistungsbeschreibungen, von den anderen Schularten nicht überall
unterscheidet.
Als in unserer Gemeinde die diesjährigen Schulabgänger danach
gefragt wurden, was sie am meisten in der Schule vermisst haben, erklärten
sie dazu, dass sie gern als "vollwertige Menschen" behandelt
worden wären. Würde dies, von Seiten der Lehrer vorbehaltlos
geschehen, hätten es alle Betroffenen, Schüler, Eltern bzw.
Erzieher und Lehrer leichter.