Hier
zunächst einige einführende Bemerkungen:
Es
vergeht zurzeit kaum ein Tag, an dem im Zusammenhang mit Fragen der Erziehung
und Bildung in den Medien auf die PISA-Studie und andere Leistungsvergleiche hingewiesen
wird. Dabei werden Verantwortlichkeiten hin und her geschoben und das Gerangel
um Zuständigkeiten weiter geführt. Vor allem dem Bildungsbereich werden
Schwerfälligkeit und verkrustete Strukturen angelastet. Mit dem Blick auf
die Jugendhilfeeinrichtungen und hier besonders dem Kindergarten, wird geklagt,
dass strukturelle Rahmenbedingungen wie die finanzielle Ausstattung ungenügend
seien und befürchtet, dass sich darum Raumsituationen, Gruppengrößen
oder Mitarbeiterinnenqualifikationen nachteilig verändern. Die Berufsverbände
fordern dagegen die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen
an Hochschulen und knüpfen mit diesen Vorschlägen auf sehr alte Überlegungen
an. Gerade im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Forderung, dass der Kindergarten
noch mehr und gezielter auf die Anforderungen der Schule vorbereiten soll, wird
ein Spagat versucht zwischen diesen Erwartungen und den finanziellen Möglichkeiten,
die die eine diesen Erwartungen entsprechende personelle und sachliche Ausstattung
verhindern.
Um
es vorweg zu nehmen: Auch mein Beitrag über die Anforderungen, die an leitende
Fachkräfte gerichtet werden müssen, wird allen, die im Tagesstättenbereich
tätig sind, bestätigen, dass hierfür eine Fachschulausbildung kaum
ausreichen dürfte. Dennoch möchte ich das so allgemein nicht gelten
lassen. Es gibt sehr viel an Fachschulen ausgebildete Leiterinnen und Leiter von
Kindertagesstätten, die durchaus der mit ihren Aufgaben verbundenen Anforderungen
gerecht werden. Diese Aussage beruht allerdings nur auf persönlichen Erfahrungen
und bedürfte einer genaueren Überprüfung. Es ist am Ende auch zweitrangig,
welche formalen Abschlüsse bei der Übernahme von Leitungsverantwortung
vorliegen. Entscheidend bleibt, dass die Leiterin / der Leiter seine Aufgaben
erfüllt. Und für diese Qualifikation stehen neben Fachschulen und Fachhochschulen
eine Reihe anderer Weiterbildungsmöglichkeiten bereit, die von engagierten
Fachkräften und einsichtigen Trägern in Anspruch genommen werden können.
Skandalträchtig
freilich ist ein erheblicher Unterschied, wenn man zum Beispiel die Folgen einer
Fort- und Weiterbildung einer Kindergartenleiterin vergleicht mit denen einer
Mitarbeiterin zum Beispiel eines Wirtschaftsunternehmens. Beide besuchen während
zweier Jahre in ihrer Freizeit die Fortbildungsmaßnahme, beide üben
nach erfolgreicher Abschlussprüfungen die gleichen Aufgaben aus, wie vorher.
Die Fachkraft in einem Wirtschaftsunternehmen aber bekommt anschließend
ein deutlich höheres Gehalt (Ich habe hier eine konkrete Person in einem
konkreten Kleinbetrieb vor Augen, die im Herbst 2007 ihre Weiterbildungsmaßnahme
beendet hatte).
Arbeitsrechtliche bzw. tarifrechtliche Rahmenbedingungen sind im deutschen
öffentlichen Dienst und vergleichbaren Unternehmen ebenso unzureichend wie
unverständlich (auf einen Außenstehenden wirken sie, wie mir jene Mitarbeiterin
eines Kleinbetriebes erklärte: "völlig idiotisch").
Dabei
sind es doch die Leiterinnen oder Leiter von pädagogischen Einrichtungen,
die die Qualität der Arbeit beziehungsweise des ganzen Leistungssystems maßgeblich
beeinflussen. So, wie in einem Wirtschaftsunternehmen bei rückläufiger
Produktivität und schrumpfenden Gewinnen zuerst einmal die Arbeit der verantwortlichen
Leitungen analysiert wird, muss das auch im Erziehungs- und Bildungssektor geschehen.
Wenn wir Mängel im Erziehungs- und Bildungswesen feststellen, dann blicken
wir zuerst auf die verantwortlichen Spitzenkräfte in der Kultus-, Jugendhilfe-
oder Verbandsverwaltung und ihre Gremien. Dort muss nachgeschaut und gefragt werden,
ob sie optimal gearbeitet haben. Dies geschieht zur Zeit im Zusammenhang mit den
Veröffentlichungen aus der "PISA-Studie" recht häufig. Das
gleiche gilt selbstverständlich auch für alle Einrichtungsleitungen
- ob das nun Schulleiter, Hochschulrekoren oder Kindergartenleiterinnen sind.
Sie alle müssen sich fragen beziehungsweise fragen lassen, ob sie ihrer Leitungsverantwortung
gerecht geworden sind. Um hierüber Auskunft geben zu können, braucht
es Orientierungen, wie Antworten auf die Frage, wie sich Leitung definiert, welche
Aufgaben Leitung hat oder welcher Voraussetzungen es bedarf, um leiten zu können.
Wenn zum Beispiel im Schulwesen Männer zu Schulleitern berufen werden, weil
sie ein bestimmtes Dienstalter erreicht haben, sich innerschulisch durch die Förderung
des Computer-unterstützten Unterrichts hervorgetan haben oder weil sie seit
vielen Jahren den Männergesangverein leiten und sich vielleicht sogar noch
in einer Partei engagieren, dann mögen das alles anerkennenswerte Leistungen
sein. Doch zur Leitung von Menschen gehören andere Qualitäten. Weil
das sozialpädagogischen Fachkräften sehr wohl bewusst ist, haben es
Anstellungsträger oft nicht leicht, Leiterinnen für ihre Einrichtungen
zu gewinnen. Zu hoch erscheint die Verantwortung, die mit diesen Aufgaben verbunden
ist. Nicht selten überreden ein Pfarrer oder ein Bürgermeister eine
der Gruppenleiterinnen, die schon etwas länger in der Einrichtung tätig
ist, doch so gut zu sein, und die Leitung zu übernehmen. Überall, wo
Leitungen auf diese Weise an die Spitze kommen, wird die Qualität der pädagogischen
Arbeit weniger von der fachlichen Kompetenz einer Leitungsperson bestimmt, als
von Faktoren wie Notsituation, Verlegenheit, Zufall oder Gutmütigkeit. Und
in all jenen Fällen, in denen sich dann die leitende Fachkraft bewährt,
sei es, dass sie mit ihrem Aufgaben "wächst" oder über gleichsam
"natürliche" Persönlichkeitseigenschaften verfügt, die
sie zur Leitung von Menschen gut begaben, dürfen die Träger, die Eltern,
die Kinder und natürlich auch die anderen Erzieherinnen und Erzieher sehr
zufrieden sein. In vielen Fällen allerdings fehlt diese Eignung. Sie müsste
erst noch erworben werden.