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Schriften zur Erziehung und Bildung im WWW
von Dr. Joachim Rumpf |
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Über die Entwicklung der Beziehungen
zwischen Jugendhilfe und Schule |
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Dass sich die deutschen Lehrerverbände seit einigen Jahren bereits für
berufsständische und fachliche Belange sozialpädagogischer Berufsgruppen
interessieren und für sie verwenden, lässt sich an den Veröffentlichungen in
den jeweiligen Verbandsorganen gut nachweisen. Vor allem der Einsatz für eine
Neubewertung des Erzieherberufs anlässlich der von den Erzieherinnen aus
Kindergärten im Jahre 199o getragenen Kampagne darf als deutliches Signal
dafür gewertet werden, dass die Koppelung von "Erziehung" und
"Wissenschaft" oder "Erziehung" und "Bildung"
in den Verbandsnamen ernstlich auf alle pädagogischen Berufsgruppen zielt.
Nun hat die GEW zu ihrem ersten Jugendhilfekongress eingeladen, der im Februar
1993 stattfinden soll. Wer in einem sozialpädagogischen Berufsfeld, also in
einer Einrichtung der Jugendhilfe arbeitet, der erfährt tagtäglich die große
Bedeutung, die der Partner "Schule" hat. In der Erziehung und
Bildung von Kindern sind beide eng aufeinander angewiesen. In der Praxis
sieht die Zusammenarbeit aber nicht günstig aus. Insofern können Tagungen
und Kongresse, vor allem wenn sie weniger berufsständische als eher schul-
und sozialpädagogische Inhalte haben, beiden Berufsgruppen helfen, endlich
unbefangen aufeinander zuzugehen und miteinander zu arbeiten.
Jugendhilfe
und niederes Schulwesen waren in Fürsorgeheimen oder Rettungshäusern eng
verbunden. Sie bildeten in der jeweiligen Einrichtung eine funktionale
Einheit, wie sie unter anderen WICHERN in dem von ihm 1833 gegründeten
"Rauhen Haus" verwirklichte: "Die Arbeit und die Schule in der
Familie des Rettungshauses, sowie das richtige Zusammenwirken dieser drei
Faktoren, sind wesentliche Bedingungen seines Gedeihens. Diese drei,
Familie, Schule und Arbeit, sollen in dem Rettungshause nicht fremd nebeneinander
stehen, sondern eine organische Einheit bilden und zwar so, dass sie
einander lebendig unterstützen und fördern und zu dieser Unterstützung und
Förderung gegenseitig sich durchdringen..." (J.H. WICHERN 1964, S.129).
Einen
weiteren Beleg dafür, dass das niedere Schulwesen, in dessen Tradition
unsere Grund-und Hauptschulen stehen, mit fürsorgerischen Bestrebungen eng
verbunden war, finden wir am Hochrhein in Beuggen. Dort hatte der
Pestalozzi- Schüler und Pietist CHRISTIAN HEINRICH ZELLER 1820 im alten
Malteserschloss eine Rettungsanstalt gegründet. In ihr bildete er Lehrer aus
- in der "Lehrerschule" und unterrichtete Waisenkinder - in der
"Kinderschule". Sein Enkel schrieb, dass der Großvater mit seinem
Anliegen "dem Heidentum in der eigenen Heimat... steuern" wollte,
indem er sich der "Ausbildung christlicher Lehrer dann aber auch gleich
der Rettung und Erziehung verwahrloster Kinder" annahm (E. ZELLER o.J.,
S.171). Die Volksschullehrerschaft war also, sowohl von der Ausbildung als
auch von der Schulaufsicht her, die von Geistlichen ausgeübt wurde,
christlichem Gedankengut verpflichtet. Im größten Teil von ihnen lebten
außerdem die sozialen Ideen JOHANN HEINRICH PESTALOZZIs, vermittelt durch
Lehrerbildner wie C.H.Zeller, der selbst ein Schüler PESTALOZZIs war. Unter
der Führung des liberalen Pädagogen und Wortführers der deutschen
Volksschullehrer im vergangenen Jahrhundert, MORITZ DIESTERWEG, erhielt
dieses Gedankengut eine spezififisch sozial-erzieherische Ausprägung (vgl.
K. BUNGARDT 1959, S.33). Die Intentionen privater fürsorgerischen
Initiativer und Interessen an sozialen Fragen in Teilen der
Volksschullehrerschaft in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts
waren miteinander verflochten, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass
in beiden Bereichen mit dem gleichen Klientel gearbeitet wurde.
Der Blick
der Lehrer wurde aber nicht nur von der Obrigkeit "nach oben" gerichtet:
Teile der Volksschullehrerschaft strebten ebenfalls nach höheren Zielen und
drängten nach einer Anhebung ihres Berufsstandes. Sie forderten für sich
sowohl eine bessere Ausbildung als auch eine höhere Bezahlung. Sie blickten
auf ihr Vorbild: den verbeamteten Gymnasiallehrer, der an Universitäten
ausgebildet, ein hohes Ansehen genoss. Von dieser Seite aber erhielten die
Volksschullehrer keine Unterstützung. Man kann sagen, je stärker sie sich in
Lehrerverbänden organisierten, um ihren Interessen Gehör zu verschaffen,
umso höher wurden die Mauern zwischen den Lehrergruppen. Die deutsche
Lehrerschaft war sich der Gemeinsamkeiten ihres Berufsbildes nicht bewusst
und pflegte ihre Verschiedenheiten. FRIEDRICH WILHELM WANDER, ein weiterer
Führer der deutschen Lehrervereinsbewegung stellte fest, dass sich
"jede Art von Schulen ... mit ihren Lehrern von allen anderen
geflissentlich" abschloss und anfängliche Bemühungen, Volksschul,
-Realschul - und Gymnasiallehrer in einen Verein zusammenzuführen
scheiterten (zitiert nach K. BUNGARDT 1959, S.37). Stattdessen betonten sie
ihre Unterschiede: Pädagogische und psychologische Fragen blieben in
Ausbildung und Praxis der Gymnasiallehrer ausgeklammert.
Bei der Lehrerschaft an den niederen Schulen, für die dagegen die Pädagogik
zentrale Berufswissenschaft war, wuchs sich der Ausschluß von der
wissenschaftlichen Ausbildung für ein Jahrhundert zum "gesellschaftlichen
Trauma" aus (ebd.).
Der Staat
nahm sich gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts der Jugendfürsorge an. Als
Beispiele hierfür können, als Reaktionen auf die zunehmende
Jugendkriminaltät, das Fürsorgeerziehungsgesetz in
Preußen von 1900 sowie der Jugendpflegeerlass des preußischen Kulturministers
von 1911 genannt werden.
Der
Evangelische Erziehungsverband e. V. (EREV), ein Fachverband von Heimen in
der Trägerschaft der Diakonischen Werke, unterstrich das Interesse an einer
"bestmöglichen Zusammenarbeit zwischen Heim und Schule" 1966 in
entsprechenden Empfehlungen, die auf Arbeitstagungen 1970/71 in Wildbad und
1982 in der Evangelischen Tagungsstätte in Löwenstein gemeinsam mit Lehrern
diskutiert und verabschiedet wurden. Die
zentrale Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) stand bereits 1984 unter dem Motto
"Grundprobleme der jungen Generation - Jugendhilfe und Schule suchen
gemeinsam nach Antworten." Auf dieser Tagung sollten "die beiden
wichtigsten Erziehungs- und Bildungsträger" zusammengeführt werden (D. UNGER
1984; S.3). Eingeladen waren zum Jugendhilfetag Lehrer, die
Schulaufsichtsbehörde und Vertreter der Schulträger. Die Schule aber, der
Partner der Jugendhilfe im Erziehungsbereich, war so deutlich unterrepräsentiert,
dass die Veranstaltung ihr Anliegen, etwas Auflockerung in die von der
Schule beziehungsweise der Kultusbürokratie errichteten "Front der
Gleichgültigkeit und Ablehnung" zu bringen, verfehlte (vgl. dazu:
QUENSTEDT 1984; MÖRSCHNER 1984). Doch nicht allein auf Arbeits- oder
Verbandstagen wurde die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Jugendhilfe
und Schule betont. Veröffentlichungen in Jugendhilfezeitschriften weisen auf
die Unverzichtbarkeit kooperativen Arbeitens mit den Lehrern. "Zum Aufbau der Grundorientierung unserer Kinder
gehört das Erleben der Übereinstimmung ihrer Hauptbezugspersonen, den
Erziehern und Lehrern", meint der Heimpädagoge WILHELM STEINBRECHER
(1981, S.5). Und ERICH KIEHN (1985, S.180) schreibt zur Forderung nach Kooperation
zwischen Lehrern an Heimschulen und Heimerziehern: Dieser
"Anspruch leitet sich aus dem Auftrag ab, den ein Heim der Jugendhilfe
gegenüber dem Staat, der Gesellschaft, den Eltern, den Jugendämtern und den
Schülern übernommen hat. Man kann diesen Anspruch auch aus dem Grundrecht auf
Bildung ableiten, das zu einer umfassenden Förderung eines jeden Kindes
entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten verpflichtet". Doch
scheinen derartige Forderungen - soweit sie sich auf die Zusammenarbeit von
Heim- und Schulpädagogen beziehen - einseitig von der Jugendhilfe vertreten
zu werden. Die Initiative zur Zusammenarbeit ergriffen im Regelfalle
Vertreter aus sozialpädagogischen Einrichtungen. Hierbei erfuhren sie, dass
Lehrerinnen und Lehrer, sobald sie über den Sinn und Zweck des
Zusammenwirkens informiert waren, aktiv mitwirkten. Es muss davon ausgegangen
werden, dass die Lehrerinnen und Lehrer zu wenig über Kooperation wissen und
nicht in entsprechende Verhaltensweisen eingeübt sind.
In der Lehreraus- und Fortbildung wurden kooperative Kompetenzen nur
unzureichend vermittelt. Neben
entsprechenden Angeboten in Aus- und Fortbildung von Lehrern fehlen
eindeutige Aussagen von Seiten der obersten Schulbehörden oder Bildungspolitikern,
die geeignet sind, die Lehrer in gleicher Weise zur Kooperation
aufzufordern, wie das die Vertreter der Jugendhilfe auf allen Ebenen und in
allen Arbeitsfeldern gegenüber den Erziehern tun. Ein Anfang ist erkennbar
in dem "Positionspapier der Kultusministerkonferenz" über die
"Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe" vom 01.09.1981
(K.u.U. BW 1981, S.1159). Es lässt sich aus der "einstimmigen
Empfehlung des Schulausschusses" zwar nicht folgern, dass auf dieser
Ebene die Probleme der Zusammenarbeit von Heimen und öffentlichen oder
privaten Schulen bewußt sind, dennoch weist es die Kultusbehörden der Länder
auf weiterhin zu fördernde Kooperation (Kindergarten und Grundschule) und -
vor allem - auf die Verbesserung der Information von Lehrern (Lehrerbildung)
hin. Wenn aber Ministerien oder andere Schulaufsichtsbehörden nicht
mit gutem Beispiel vorangehen, dann kann in den Schulen nicht viel
Bereitschaft zur Zusammenarbeit erwartet werden. Kultusbehördliche Äußerungen
und Studieninhalte zu diesem Thema sind, neben dem Berufsverständnis von
Lehrern aller Schularten, eine weitere Rahmenbedingung, die das
Zusammenwirken von Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen in der Praxis
bestimmen.
In den
letzten Jahren hat sich die Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen
erheblich gewandelt. Nicht zuletzt die mit diesem Wandel einhergehenden
Benachteilungen in der Entwicklung von immer mehr Minderjährigen
veranlassten die Schulen und Kultusbehörden, über geeignete Hilfen für
Schüler und Lehrer nachzudenken. Die klassische Form außerschulischer
Betreuung in Kinderhorten war allein schon darum unzureichend, weil es zu
wenige Hortplätze gab. Vor allem in Schulen in städtischen Ballungsräumen
musste nach neuen Hilfsmöglichkeiten gesucht werden. Es wurden zum Beispiel
Hausaufgabenhilfen in den Räumen der Schule angeboten, die von Müttern
organisiert und durchgeführt wurden. Längst aber
reichen derartige Provisorien nicht mehr aus. Die Bemühungen von Seiten der
Schule, professionelle Hilfen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und
Lehrern zur Seite zu stellen, führte zu
Jugendhilfeaktivitäten in der Schule. Die Begriffe
"Schulsozialarbeit" oder "sozialpädagogische Betreuungszeiten
in der Schule" deuten auf diese Entwicklung. Zu denken ist unter anderem
an die Sozialpädagogen in den Gesamtschulen Hamburgs oder Bremens, an die
außerunterrichtlichen Bereiche in den Berliner Mittelstufenzentren oder an
den Versuch in Baden-Württemberg, Sonderschullehrer aus den Schulen für
Erziehungshilfe als beratende Fachkräfte in die Grund- und Hauptschulen zu
schicken. Gelegentlich begründen die Eltern und Lehrer einer Schule selbst
eine Jugendhilfeeinrichtung.
Im
Deutschen Reich war die allgemeine Schulpflicht, obwohl in einigen deutschen
Staaten bereits seit dem achtzehnten Jahrhundert Gesetz (in Preußen z.B.
seit 1763), erst 1880 überall durchgesetzt.. Über
die Praxis eines derartigen Zusammenwirkens vgl. z.B. das" Festbüchlein
des Rauhen Hauses in Horn" von J. H. WICHERN, Hamburg 1845. Vgl.
dazu: J. REYER 1976, S.35. Besonders eindrucksvoll dokumentiert die Einheit
von Erziehung und Bildung bis zum Beginn der Neuzeit die Schulgeschichte von
H. SCHIFFLER und R. WINKELER (1985). Vgl.
hierzu die Ausführungen von FLITNER 1961, S.16. Im Gegensatz hierzu stehen
die Beschlüsse der Schulkonferenz in Preußen von 1890, in denen
Gymnasiallehrern u. a. angewiesen werden, "auf die Eigenart von
Schülern "liebevoll" einzugehen und über eine "vorbildliche
Haltung des zum Erzieher ausgebildeten Lehrers" auf "die sittliche
Bildung ihrer Zöglinge einzuwirken" (vgl. GIESE 1961, S.202). Zur
Geschichte der Beziehungen zwischen Kirche und Schule vgl.: J. RUMPF: Die
Entwicklung der Beziehungen zwischen GEW und Kirche. Unveröffentlichte
Zulassungsarbeit. PH Freiburg 1968 Vgl.
hierzu die Ausführungen von BOCHENSKI 1974, S.62, der zu den deutschen Vertretern
der Lebensphilosophie DILTHEY (1813-1911) und SIMMEL (1858-1918) rechnet. Zwischen
1882 und 1896 stieg die allgemeine Kriminalität um 39%, die der Jugendlichen
um 44% und die Zahl der vorbestraften Jugendlichen nahm um 79% zu
(LANDWER/BARON 1983, S.63). Vgl.
hierzu die Literaturübersicht in der Zeitschrift "Unsere Jugend"
Nr. 3/1984, in der für die Zeit von 1949 bis 1983 48 Beiträge zum Thema Jugendhilfe
und Schule verzeichnet sind. Vgl.
hierzu u.a.: J. MERCHEL 1984 und 1985; R.Meyer 1988; J. RUMPF 1989. Über die
soziale Kompetenz von Lehren z.B.: B. OTTO 1978 Es
ist besonders zu verweisen auf den "Strukturplan für das
Bildungswesen" vorgelegt von der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates
1970 und auf den Vorschulkongress 1970, veranstaltet vom Arbeitskreis
Vorschule des Deutschen Jugendschriftenwerkes und der GEW in Hannover.: Kooperation zwischen Kindergarten und Schule.
München 1983 Vgl.
hier u.a. entspr. Veröffentlichungen des AKR Grundschule e. V.: Beiträge zur
Reform der Grundschule Nr. 51/1988 und Nr. 73/1988 In
Landwasser, einem Neubauviertel der Stadt mit Hochhaussiedlungen, gründeten
1972 Bürgerinitiativen drei "Schularbeitskreise", die noch heute
bestehen. In
der süddeutschen Kreisstadt Waldshut hat der Rektor einer Förderschule
gemeinsam mit Eltern und Kollegium einen Schülerhort gegründet. Die Kolleginnen
und Kollegen an dieser Schule wollten sich nicht mehr länger damit abfinden,
dass ihre Schulkinder, nachmittags ohne angemessene Hilfe, keinen Schritt
weiterkamen. |
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Literaturangaben
esellschaft
für Heimerziehung (IGfH): Materialien zur Heimerziehung. Heft 5 - 6/1984, S.
76 - 78
Merchel, Joachim: Ansatzpunkte für eine Kooperation von Heimerziehung und Schule. In: Sozialpädagogik 27/1985, S. 9 - 15 Meyer, Rolf: Kooperation von Heim und Heimschule. Diss. Univ. Mainz 1988 Mörschner Marika: Wie politisch darf (muß) Jugendhilfe sein? 3. Teil. In: Unsere Jugend 36/1984, S. 252 - 254 Neunobel, Georg Heinrich: Die evangelischen Erziehungsvereine (E.E.V.). Werden und Probleme. Diss. Tübingen 1926 Otto, Britta: Der Lehrer als Kollege. Weinheim 1978 Pretzel, Carl/Louis; Albert: Geschichte des Deutschen Lehrervereins in den ersten fünfzig Jahren seines Bestehens. Leipzig 1921 Quenstedt, Fritz: Wie politisch darf (muß) Jugendhilfe sein? In: Unsere Jugend 36/1984, S. 254 - 256 Reyer, Jürgen: Die Barrieren zwischen Schulen und sozialpädagogischen Institutionen. In: Tillmann, K.J. (Hrsg.): Sozialpädagogik in der Schule. München 1976, S. 27 - 43 Rumpf, Joachim: Die GEW und ihr Verhältnis zur Kirche. Unveröffentlichte Zulassungsarbeit. PH Freiburg 1968 Rumpf, Joachim: Theoretische und empirische Beiträge zur Kooperation von Heim und Schule. Dachsberg 1989 Scherpner, Schiffler, Horst/Winkeler, Rolf: Tausend Jahre Schule. Eine Kulturgeschichte des Lernens in Bildern. Stuttgart 1985 Siewerth, Gustav: Wagnis und Bewahrung. Zur metaphysischen Begründung des erzieherischen Auftrags. Einsiedeln 1964 Steinbrecher, Wilhelm: Das Erlebnis der Grenze als Orientierungshilfe. Gedanken zum Alltag in der Schule für Erziehungshilfe. Fortbildungsbrief 22/1981 Unger, Dietrich: Eröffnungsbeitrag zum Jugendhilfetag 1984. In: Forum Jugendhilfe, Heft 2/1984, S. 3 - 5 Wenzel, Hermann: Fürsorgeheime in pädagogischer Kritik. Weinheim 1974. Wichern, Johann Hinrich: Die öffentliche Begründung des Rauhen Hauses (1833). In: Klink, J.G. (Hrsg.): Johann Hinrich Wichern. Schriften zur Sozialpädagogik. Bad Heilbrunn 1964, S. 5 - 28 Zeller, Eugen: Aus sieben Jahrhunderten der Geschichte Beuggens 1246 - 1920. Wernigerode o.J. |