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Die Klassenlehrerin der 4 a unserer
Grundschule erzählte mir, wie und warum sie mit unserem Jugendamt in
Kontakt kam:
„Ich
habe ein Problem mit Klaus und komme da nicht weiter. Er verweigert die
Mitarbeit, stört ständig den Unterricht, kommt unausgeschlafen aber auch ab
und zu übelriechend zur Schule. Da stimmt etwas nicht. Ich habe schon
einige Male versucht, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen. Sie reagieren
nicht. Ich habe schon zwei Briefe geschrieben und ich bin dort gewesen. Auf
mein Klingeln hat niemand reagiert obwohl ich mich angemeldet hatte und
Klaus meinte, seine Mutter sei zu Hause. Also habe ich unser Jugendamt in
der Kreisstadt angerufen und mit Frau L. gesprochen. Frau L. hat sich vor
einiger Zeit in unserer Schule vorgestellt und uns gesagt, sie sei die neue
Bezirkssozialarbeiterin und wenn wir mal Rat und Hilfe brauchen, sollten
wir bei ihr anrufen.
Frau
L. war zwar nicht gleich zu erreichen. Als ich sie aber am Apparat hatte
und ihr schilderte, was ich für Probleme mit Klaus habe. Sie sicherte mir
zu, mit den Eltern von Klaus Kontakt aufzunehmen um herauszufinden, was
denn da los sei und wie Klaus geholfen werden könne…“
Mit dieser Ankündigung, zu prüfen,
wie diesem Kind – und möglicher Weise auch den Eltern – geholfen werden
könnte, ist der Kern dessen, was „Jugendhilfe“ meint, ausgesprochen worden.
Es geht Hilfen um für ein Kind und nicht selten zugleich um Hilfen für die
Familie, in der dieses Kind heranwächst.
Unseren Rechtsstaat zeichnet aus, wie
es der Begriff auch meint, dass bei uns sehr viel durch Gesetze und
Rechtsordnungen so festgelegt ist, dass sich die gesetzlichen Normen einmal
von Seiten der dazu bestimmten Behörden durchgesetzt werden können zum
anderen aber auch von Betroffenen eingefordert bzw. erbeten werden können.
Und was die Lehrerin erbat und wie und warum die Sozialarbeiterin reagierte
basiert auf dem genau dieser Problematik gewidmete Kinder- und
Jugendhilfegesetz ( Sozialgesetzbuch /SGB Achtes Buch / VIII Kinder und
Jugendhilfe). Aus diesem Gesetz geht eindeutig hervor, welche Aufgaben die
zuständigen Behörden – also das Jugendamt – haben. Hier aus den beiden
ersten Paragraphen:

Nehmen wir jetzt einmal an, dass
Klaus in seiner eigenen Familie, aus welchen Gründen auch immer, nicht
hätte geholfen werden können. Dann muss das Jugendamt, vertreten durch die
Sozialarbeiterin / den Sozialarbeiter nach anderen Hilfeformen Ausschau
halten.
Die für ein Kind notwendigen Hilfen können sowohl in einer Familie
außerhalb des Elternhauses oder in einem Heim gewährt werden (§ 6; 2
KJHG). Die Behörde, die die Hilfe festzustellen beziehungsweise zu prüfen,
zu bewilligen und deren Durchführung zu begleiten hat, ist das Jugendamt:
ihm hat der Gesetzgeber alle entsprechenden Kompetenzen zugeordnet. In
jedem einzelnen Fall haben es alle Betroffenen - die Eltern des Kindes
(beziehungsweise die Personensorgeberechtigten), das Kind und die
aufnehmende Institution (z. B. Pflegefamilie oder Heim) mit dem das
Jugendamt repräsentierenden Sozialarbeiter zu tun. Wie sehr die Kinder Institution
und Person gleichsetzen, zeigt sich in Gesprächen, Briefen und Berichten,
wenn die Heimkinder von "ihrem" Jugendamt sprechen. "Morgen
besucht mich mein Jugendamt", kündigen Kinder im Heim A den Besuch
des für ihren Wohnbezirk in der Heimatgemeinde zuständigen Sozialarbeiters
an. Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass sich die Heimkinder
dessen bewusst sind, dass sie ohne den Sozialarbeiter nicht im Heim wären
und dass diese Person Mitverantwortung für ihr Schicksal trägt. Diese
Mitverantwortung trifft in vollem Umfange für die Kinder zu, für die das
Jugendamt Vormund ist.
"Was für Kinder sind das, die heute noch in Heime kommen?" Auf
diese selbstgestellte Frage antwortet A. MEHRINGER (1977, S.65 ff) mit
einer Reihe ebenso anschaulicher wie erschütternder Beispiele sozialer
Verhältnisse, die die Herausnahme eines Kindes aus der Familie
erforderlich machte. "Es ist unsere Welt" fährt Mehringer an
gleicher Stelle fort und deutet zugleich einige Ursachen an: "die
Welt der nicht geliebten, sondern der nur zum Leben verurteilten, der
ungewollten Kinder; der Scheidungen; der Misshandlungen; der
Vergehen und Verbrechen; der Selbstmorde und der Morde; der Unfälle und der
Krankheiten - eine Dichte von Schicksal, Unglück, Versagen ..."
Ich möchte diese Aussage mit nur einem Beispiel aktualisieren. Im
jüngsten Gespräch mit der Mutter, die ihr Kind im Heim besuchte (ich
arbeite gerade an diesem Kapitel), erklärte sie mir, dass sie ihren
Jüngsten nicht hat in den Arm nehmen können. "Der sollte hart werden
und frühzeitig lernen, dass das Leben kein Zuckerschlecken ist ... Der hat
viel Schläge gekriegt ... Ich weiß nicht - war vielleicht ein Fehler von
mir, aber dem sollte es nicht so gehen wie mir".
Die Notstände der Eltern werden zur
Not der Kinder, die auf die sie belastenden und ihre Entwicklung
beeinträchtigenden Verhältnisse mit Verhaltensweisen reagieren, die in den
Lebensbereichen der Kinder, am Beispiel des Schülers Klaus wurde das
deutlich, auffallen.
Hier die im Bereich der Sozialarbeitswissenschaft
(Jugendhilfe) ermittelten Ursachen für Entwicklungsstörungen bzw.
Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen:
- Da gibt es psychologische
beziehungsweise psychoanalytisch begründete Ursachen abweichenden
Verhaltens, Störungen im Entwicklungs- und Sozialisationsprozess einer
Person, die vor allem im Elternhaus ihre Wurzel haben, da dem Kind dort
nicht die Zuwendung zuteilwurde, die es für seine Entwicklung braucht.
- Es gibt weiter Personen oder Personengruppen,
die auf legale Weise Wertvorstellungen und/oder Ziele unserer Gesellschaft
wie beruflichen Erfolg, Ansehen oder Reichtum nicht erreichen können.
Stattdessen versuchen sie die von ihnen als erstrebenswert angesehenen
Attribute der Wohlstandsgesellschaft auf illegale Weise zu erreichen oder
sie stellen diese Normen in Frage. Dann wählen sie alternative Lebensformen
und ziehen sich in subkulturelle bewusst friedfertige Gemeinschaften
zurück. Es gibt aber auch das Gegenteil: Gruppen, die die
gesellschaftlichen Normen bewusst verletzen. Nicht selten wird
dabei kriminelles Verhalten als Folge von Lernprozessen in bestimmten
subkulturellen Gruppen erworben, in denen Abweichung zur Norm gehört wie
Rockergruppen und Motorradgangs Der Nachwuchs aus derartigen
Familien kann dadurch in seiner Entwicklung beeinträchtig werden, dass
seine Grundbedürfnisse nur ungenügend befriedigt werden.
- Abweichendes Verhalten beziehungsweise
Kriminalität kann vielleicht auch als Folge von Zuschreibungsprozessen
betrachtet werden. Das heißt, dass jemand, der sich in einer bestimmten
sozialen Situation befindet (zum Beispiel Unterschichtangehörige,
Heimkinder, Kinder von Zigeunern, Kinder aus alternativ lebenden Gruppen u.
s. f.), damit rechnen muss, "dass sein Verhalten eine größere
Wahrscheinlichkeit in sich trägt, von anderen, insbesondere aber von
Trägern der öffentlichen und sozialen Kontrolle als abweichend beziehungsweise
kriminell definiert zu werden als jemand, der sich in gleicher Weise
verhält, jedoch einer anderen sozialen Schicht angehört oder aus einer
intakten Familie kommt." Diese Auffassung vertrat z. B. Fritz Sack
(„Neue Perspektiven der Kriminologie…“ 1974, S.472 f), der diesen
„Zuschreibungsansatz“ (labeling approach) in die deutsche Kriminalliteratur
einführte.
Mir ist bisher in Einrichtungen der Jugendhilfe kein Kind begegnet, das
allein wegen derartiger Zuschreibungsprozesse auffällig geworden wäre.
Ich sehe vielmehr, dass die betreffenden Kinder durch derartige
vorurteilbeladenen Verhalten wie Ablehnung bzw. mangelnde Akzeptanz oder
gar mehr oder weniger ausgesprochene Erwartungen wie: ‚nun zeige erst mal,
dass du normal bist‘ spüren, dadurch verunsichert sind u. U. in einer Art
‚nun erst recht‘ – Haltung negativ verstärkt werden.
Keiner der hier nur andeutungsweise
erwähnten Ansätze hat bisher zu Ergebnissen geführt, die die
Ursache-Wirkung-Verhältnisse in einer für die sozialpädagogische und
sozialpolitische Praxis verwertbaren Weise hat aufklären können. Will man
die Ursachen abweichenden Verhaltens bei einem Kind erklären, wird mal der
eine, mal der andere, der genannten Ansätze ein größeres Gewicht haben.
Ganz allgemein aber kann gelten, dass sich kein anderer Zusammenhang so
zwingend nachweisen lässt wie der, dass - abgesehen von seelischen Auswirkungen
körperlicher Leiden oder Behinderungen –
die
Ursachen der Verhaltensstörungen von Kindern in den Lebensbereichen zu
suchen sind, in denen die Kinder heranwachsen.
Dass nicht jedes Kind auf die
gleichen belastenden Lebensumstände mit gleichen Störungen reagiert,
bestätigt die Bedeutung von intrapersonalen
Dispositionen oder Prozessen, die die spezifische Art und Weise erklärt, in
der das Kind aktiv an seiner Umwelt teilhat. Das Kind ist bemüht, diese
Umwelt und sich in einem andauernden interaktiven Prozess so zu gestalten,
dass es zu überleben vermag.
Soweit Bedingungen in Exo- und Makrosystemen für die Herausbildung von
Verhaltensstörungen mitverantwortlich gemacht werden, wie beispielsweise
unbefriedigende Arbeitsbedingungen von Eltern oder wettbewerbsorientierte
Konsumhaltungen oder ganz allgemein unbefriedigende Lebensbedingungen für
Familien, ist festzuhalten, dass es offenbar in völlig verschiedenen
gesellschaftlichen Systemen Bedingungen gibt, die das Kindeswohl bedrohen.
Auf dieser Homepage wird darüber
Auskunft gegeben, was Kinder brauchen, um gedeihen zu können. Wer immer
ihnen diese elementaren Bedürfnisse beschneidet, gefährdet ihre
Entwicklung. Hans Zulliger (in: „Schwierige
Kinder“ Bern 1963) deutet auf die Erwachsenen, wenn er feststellt, dass der
"ungesunde" Erzieher "kranke" Kinder erziehe. Und diese
Beobachtung trifft zu für alle Gemeinschaften, in denen erzogen wird, wie
es ausführlich der Psychoanalytiker Horst Eberhard Richter nachweist (z.B.
in: „Patient Familie…“ Hamburg 1972).
Bereits am Beispiel von Klaus, mit dem oben begonnen wurde, ist auf die
Bedeutung der Schule bzw. eines Lehrers hingewiesen worden, wenn es um die
Einleitung einer Jugendhilfemaßnahme geht. Diese Zusammenhänge zwischen
Schule und Jugendhilfe sollen hier noch etwas vertieft werden.
Eine allgemeine und im Folgenden genauer zu betrachtende Feststellung sei
vorangestellt:
Jugendhilfe
wird in Anspruch genommen, wenn sich seelische Notlagen von Kindern in der
Schule manifestieren und dort als "schulisches Versagen"
diagnostiziert werden.
In Kindergärten wird auf
Abweichungen von in den jeweiligen Einrichtungen geltenden Verhaltensnormen
viel seltener mit Hilferufen an das zuständige Jugendamt reagiert. In der
Schule ist das anders, denn dort wirken sich Abweichungen auf die Bewertungen
durch die Lehrer aus. Leistungen und die dazu gehörenden Ordnungsvollzüge wie
Heftführung, Vollständigkeit und Zustand des Arbeitsmaterials oder die Art und
Weise der Erledigung der Hausaufgaben, werden in den Schulnoten der einzelnen
Fächer bewertet. Verhalten und Mitarbeit, also soziale Elemente der Schülerrolle,
werden in den dafür vorgesehenen Rubriken von Schulzeugnissen vom Lehrer
ebenfalls bewertet, wirken aber auch, und kaum kontrollierbar auf die Leistungsbeurteilungen
mit ein. Was Lehrer an Verhaltensweisen vom Schüler erwarten, ist jedermann
aus der eigenen Schulzeit bekannt. Hier einige Beispiele: Lehrer erwarten von
einem Schüler,
- dass er während des Unterrichts aufpasst, zuhört und nicht spricht,
solange er dazu nicht aufgefordert wird;
- dass er sich während des Unterrichts im Klassenzimmer nicht unerlaubt
herumbewegt, rennt, tobt oder mit dem Stuhl schaukelt;
- dass er sich an die zeitlichen Regeln hält, also nicht später kommt oder
früher geht und nicht mehr oder weniger Zeit für die Erledigung seiner
Aufgaben braucht, als der Lehrer vorgesehen
hat;
- dass er dem Lehrer gehorcht und sich ihm gegenüber in Haltung, Mimik,
Gestik und sprachlichem Ausdruck höflich und anständig verhält;
- dass er sich seinen Mitschülern gegenüber ebenfalls sozial verhält und
zum Beispiel nicht aggressiv ist, weder in Worten noch in Taten;
-
dass er auch darüber hinaus die Schulordnung einhält, wozu die
Beachtung der Pausenregelungen, das Verhalten auf dem Schulhof, auf
den Gängen, in der Turn- und Schwimmhalle, beim Kirchgang oder an der
Schulbushaltestelle
gehört.
Selbstverständlich sollte ein Schüler nicht lügen, stehlen oder
mutwillig Einrichtungen im oder am Schulgebäude zerstören, auf dem
Schulgelände keinen Alkohol trinken und nicht rauchen. Abweichungen von
diesen Normen werden sanktioniert, sobald sie bekannt werden und
sofern sie die Toleranzgrenzen eines Lehrers oder eines
Lehrerkollegiums verletzen. Wenn für die in der Schule beobachteten
Normverletzungen
eines Kindes in den Bereichen von Leistung und Verhalten die in der
Schule üblichen Erziehungsmittel nicht ausreichen, dann wird nach
anderen Maßnahmen Ausschau gehalten.
Wie der Toleranzspielraum in einer
Schule definiert werden kann, und welche Überlegungen im Allgemeinen
beachtet werden müssten, darüber gab ein maßgeblicher Mitarbeiter eines
Oberschulamtes Auskunft:
"Es ist nicht leicht, darüber zu
entscheiden, was einer Klasse an "schwierigen" Kindern
zugemutet werden kann. Die Toleranzgrenze ist sicher auch von der
jeweiligen Lehrerpersönlichkeit abhängig. Um eine subjektive Beurteilung
durch den Lehrer zu vermeiden, ist zunächst eine möglichst exakte
Dokumentation der Probleme, die ein Kind hat und macht, dringend geboten.
Weder die Anzahl von Klassenbucheinträgen noch die oft unterschiedlichen
und lückenhaften Erinnerungen von Lehrern reichen dabei aus, eine dem Kind
gerechte Entscheidung zu treffen.
Die Grundlagen für so weitreichende Entscheidungen wie z. B. der Einleitung
einer Überprüfung der Sonderschulbedürftigkeit oder der Notwendigkeit einer
besonderen Förderung oder auch nur für ein Gespräch mit Eltern oder
Erziehern über die schulische Situation eines Kindes, sollten die in
entsprechenden Notizen festgehaltenen, aus aktuellen Situationen heraus
entstandenen Aufzeichnungen der Lehrer sein.
Mit ihrer Hilfe kann man in Lehrerkonferenzen und in vertrauensvollen
Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten zu einer objektiven Beurteilung
des Schülerverhaltens kommen. Vor dem Hintergrund z. B. folgender
Beurteilungsgesichtspunkte:
- persönliche Situation des Kindes
- Bildungsinteresse aller Schüler einer Klasse und deren Eltern
- der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, vertreten durch die
Personen der Lehrer, können dann die für das Kind optimalen Entscheidungen
getroffen werden."
Was aber bis zu diesen
Entscheidungen im Einzelnen in der Schule abgelaufen ist, sei es während der
Pausen für jedermann sichtbar oder hinter den Türen der Klassenzimmer während
des Unterrichts ist schwerlich "objektiv" zu ermitteln. Interaktionistische
Analysen werden vermieden und es sagen die Zeugnisnoten oder die Schulberichte
von Lehrern an die Jugendhilfebehörden bzw. Sozialarbeiter nichts darüber aus,
welchen Anteil Lehrer, Unterricht oder Schulklima an der Genese oder Verstärkung
abweichenden Verhaltens haben. Aus unterschiedlichen Gründen kommt die Schule
mit mal weniger mal mehr Kindern eines Schuljahrganges nicht zurecht. Sei es,
um nur einige zu erwähnen, weil ein Lehrer sich auf Kinder nicht ausreichend genug
mit seinem Unterricht einzustellen vermag und die individuellen Lerntypen zu
wenig berücksichtigt, oder weil bereits durch die Art und Weise des Anfangsunterrichts
die Lernbereitschaft von Schulanfängern zerstört und vorhandene Schulängste
vergrößert werden, die ihrerseits durch einen Entwicklungsrückstand des Kindes
ausgelöst werden können oder aber, dieser Hinweis ist angesichts der
Integrationskonzepte in Bezug auf Schulpflichtige von großer Aktualität, die
aus anderen Ländern und mit anderem kulturellen Hintergrund zu uns kommen.
Nicht selten werden Defizite, die
durch ungünstige Familienverhältnisse entstanden, durch entsprechende
Anforderungen und Haltungen von Lehrern verstärkt. In den Fällen, in denen
Lehrer ihrerseits versuchen mit den Eltern zu kooperieren, stoßen sie oft
auf Ablehnung und bleiben in einer im wahrsten Sinne des Wortes
"hilflosen" Situation dem Kind gegenüber. Begleiterscheinungen
und Folgen dieser Prozesse sind Versagenserlebnisse
bei den betreffenden Kindern, Erlebnisse, die eine eigene Dynamik entfalten
und führen können zu Resignation, völliger Demotivation an schulischem
Lernen mit kompensierenden Verhaltensfolgen. Ob ein Kind schweigend und
passiv, über weite Strecken teilnahmslos dem Unterricht beiwohnt oder ob
es laut wird und aggressiv gegen sich und andere: am Anfang steht das
Erleben, den schulischen Anforderungen nicht gewachsen zu sein; das ist
das "Hauptproblem" dieser Kinder mit erheblich negativen
Auswirkungen auf das Selbstbild des Kindes mit zum Teil dramatischen
Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung. Diese destruktiven Prozesse
werden im Unterricht verstärkt und - bezogen auf die
"Schulversager" - nicht selten dort erst hervorgerufen. Zu diesen
Aussagen liegen eine Reihe empirischer Arbeiten vor, die u. a. belegen,
wie unzulänglich Lehrer sich und die Gestaltung ihres Unterrichts auf
Schüler mit Lernschwierigkeiten einstellen können und insofern in recht
eindeutiger Weise dem Wohl von Kindern zuwiderhandeln: "Die Schule
zerstört die seelische Gesundheit", erklärte schon Walter Bärsch („Gewalt im Bereich der Institutionen: Beispiel
Schule. In: Deutscher Kinderschutzbund / Hrsg.: Schützt Kinder vor Gewalt.
Vom aktiven zum reaktiven Kinderschutz. Weinheim 1985, S.506). Dass mit
"Schule" aber durchaus nicht immer oder allein das Verhalten
von Lehrern gemeint sein muss, zeigen Studien, nach denen der Druck von
Seiten einseitig leistungsorientierter Eltern auf Schule und Lehrer immer
stärker wird mit dem Ziel, die eigenen Kinder durch die Schule auf die
vermeintlichen oder tatsächlichen Erwartungen von Ausbildungsstätten
vorbereiten zu lassen. Diese Einflüsse dürfen nicht unterschätzt werden, da
sie es sind, die kooperative Arbeitsformen im Unterricht zu Gunsten
konkurrierender Verhaltensweisen zurückdrängen und sich nachteilig auf die
Unterrichtsatmosphäre auswirken. So hat ein Lehrer immer häufiger Mühe, die
Forderung abzuwehren, dass er die leistungsorientierten Schülergruppen zu
Lasten der schwächeren Kinder seiner Klasse auf gute Schulnoten hin trimmen
solle.
Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen
Bemühungen um Integration bzw. Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen
hat die Jugendhilfe eine bedeutsame Funktion – auch wenn das in den auf die
Schule bezogenen Veröffentlichungen kaum zum Ausdruck kommt.
Die Arbeitsfelder Schule und
Schulbehörden einerseits und Jugendhilfeeinrichtungen, ihre verbandlichen
Träger und Behörden andererseits sind in unserer Gesellschaft auf
Grund von Recht und Gesetz streng getrennt. Diese Trennung hat historische
Gründe. Der Frage ob und wieweit – abgesehen vom Interesse der jeweils dort
beschäftigten und besoldeten Fachkräfte – die bestehenden Grenzen
zweckmäßig sind, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter nachgehen. Als
sicher aber kann gelten: wenn die Bemühungen um Integration bzw. Inklusion
in Kindertagesstätten und Schulen Erfolg haben sollen, dann sind
Jugendhilfe und Schule wechselseitig aufeinander angewiesen.
Sozialpädagogische Fachkräfte werden zwar heute bereits von Schulbehörden
angestellt, um Integrationsleistungen zu unterstützen. Das Zusammenwirken
mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfe aber ist ebenso
bedeutsam, wie das mit den schulpädagogischen Kolleginnen und Kollegen.
Für mich bedeutet das Konzept einer
Integration von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf zugleich eine
Integration von Jugendhilfe und Schule, die sich in einer pointierten Form
einer guten, ergebnisorientierten und sorgsam zu dokumentierenden und
nachprüfbaren Kooperation, jedem am Integrationsprozess Beteiligten und Interessierten
darstellt.
Ein zentrales Problem eines
integrativen Arbeitsansatzes von schul- und sozialpädagogischen (sprich:
Jugendhilfe-) Leistungen, sobald sie von Schulträgern eingefordert bzw.
eingerichtet werden, ist das der fachlichen Begleitung (Fachberatung), der
administrativen Zuständigkeit und der Finanzierung. Wie das in der Praxis
gelöst wird, darüber wird sicher noch zu berichten sein.
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