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Schriften zur Erziehung und Bildung im WWW
von Dr. Joachim Rumpf

 

 

Kinder in Not
Warum Hilfsangebote nicht frühzeitig genug wahrgenommen werden können

 


 

Die durch Massenmedien geförderte Aufregung in der Öffentlichkeit ist groß. Immer häufiger werden Kinder zu Opfern häuslicher Gewalt oder Jugendliche zu Aggressoren. Und immer lauter wird der Ruf nach frühzeitiger Intervention beziehungsweise Hilfen für die betroffenen Familien. Es entsteht sogar der Eindruck, dass die für die Hilfen in Familien vom Gesetz her zuständigen Fachleute, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Jugendhilfebehörden (Jugendämtern) schlafen oder sich auf andere Weise um ihre Verantwortung drücken würden. Und keine Stimme hebt sich – oder wird vielleicht sogar von Seiten der Verantwortlichen in den Medien bewusst überhört, die zu diesem Problem ein aufklärendes Wort sagt. Ich will es dennoch versuchen.

 

Ich berufe mich in diesen meinen Anmerkungen zum Problem der frühzeitigen Hilfen für Kinder in Familien auf vieljährige hauptberufliche und ehrenamtliche Erfahrungen in Arbeitsfeldern der Jugendhilfe[1]. Meine Erkenntnisse fasse ich in die folgenden Statements.

 

 

1.     Wir brauchen keine neue Gesetze und Verordnungen, um Kindern in Not zu helfen.

 

Sinn und Zweck aller Leistungen, die im SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz  / KJHG) für Familien und deren Kinder vorgesehen sind, dienen der Stärkung der Erziehungsverantwortung der Personensorge oder Erziehungsberechtigten. In der Regel also den Eltern und ihren Kindern. Vor allem in den §§ 16 bis 20 sind diese Hilfen beschrieben.

Die Gesamtverantwortung der örtlichen Jugendämter mit ihren Jugendhilfeausschüssen, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um – wie in unserem Beispiel – Kindern in Not und ihren Familien zu helfen, ist in diesem Gesetz eindeutig benannt.

 

 

2.     Gremien, in denen die verschiedenen für das Wohl aller Kinder  verantwortlichen Institutionen zusammenarbeiten gibt es bereits.

 

Neben den Jugendhilfeausschüssen gibt es in Städten und Landkreisen Arbeitskreise, in denen Informationen ausgetauscht, Hilfen und andere Aktivitäten initiiert, koordiniert und manchmal auch evaluiert werden. Zu denken ist an Arbeitskreise, die sich der Frühförderung von Kindern, der Suchtprophylaxe oder der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule widmen (s. u. 6.3!). Eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Zusammenwirken der unterschiedlichen Leistungsträger ist, einen Konsens darüber zu erreichen, was Kindern in ihrer Entwicklung schadet oder hilft.

 

 

3.     Die Inhalte des Kindeswohls sind hinreichend erforscht und definiert.

 
Für alle, die mit Kindern beruflich zu tun haben, einschließlich den Medizinern und Juristen, liegen gründliche Untersuchungen darüber vor, was Kinder zu ihrem Gedeihen brauchen beziehungsweise was ihnen schadet. Eine besonders informative, leicht lesbare und maßgebliche Zusammenfassung der Grundbedürfnisse von Kindern, unter Berücksichtigung auch der neueren Forschungsergebnisse, findet seit mehreren Jahren jeder Interessierte auf dieser Homepage. Darin gibt es eine Fülle an Literaturhinweisen und Berichten zu den hier angeschnittenen Gegenstände. Außerdem richten sich besonders an Eltern gut lesbarer Ratgeber und in vielen Landkreisen und Städten gibt es viele Bildungsangebote (Elternseminare, Gesprächskreise für Eltern) verschiedenster Träger. Beklagt wird dort allerdings, dass es sehr schwierig sei, Eltern, die besonders angesprochen werden sollten, für die Teilnahme zu gewinnen. Doch auch für die Lösung dieses Problem sind zweckmäßige Vorgehensweisen veröffentlicht, die nur umgesetzt werden brauchten[3].

 

 

4.     Für die Art und Weise der Erfassung hilfsbedürftiger Kinder,    wenigstens ab dem Eintritt in eine Tagesstätte oder Schule gibt es    bewährte Konzepte.

 
Bereits 2003 wurde im „Handbuch für Erzieherinnen“[4] ausführlich über erprobte Wege von Früherkennung und Früherfassung von Verhaltensauffälligkeiten berichtet. Dort auch sind detailliert die Verfahren beschrieben, die geeignet sind, Kindern und ihren Eltern über die jeweils zweckmäßigen Hilfeformen zu informieren, die Verbindungen zu Hilfeangeboten zu knüpfen oder nötigenfalls in bestimmte Familien hinein zu intervenieren.

 

 

5.     ErzieherInnen in den Kindergärten und LehrerInnen in den      Schulen wollen den Kindern in Not helfen.

 
Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Tageseinrichtungen für Kinder müssen viel Geduld haben und abwarten können, wenn sich Eltern von Kindern, die Hilfe brauchten, verweigern. Das ist leider sehr häufig der Fall und setzt dem Hilfewunsch Grenzen.

Auch dort, wo den Fachkräften Ansprechpartner fehlen, bleiben sie sich selbst überlassen. Solange die Auffälligkeiten von Kindern noch in einem für die Gruppe erträglichen Rahmen bleiben, versuchen die Erzieherinnen und Erzieher sich selbst und den Kindern zu helfen[5]. Irgendwann steht der Übergang zur Grundschule vor der Tür. Wenn es eine gute Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule gibt, werden die Kooperationslehrer bei ihren Besuchen im Kindergarten von ganz allein merken, welche „Problemkinder“ auf sie zu kommen. Aber nicht einmal an dieser Nahtstelle reichen die gut gemeinten, von Ministerien mit wissenschaftlicher Begleitung eingerichteten Projekte aus, um den Kindern in Not und ihren Familien die frühzeitigen Hilfen angedeihen zu lassen, die dort benötigt werden. Die Folge ist, dass nun die Lehrerinnen und Lehrer in der Grundschule an dem gleichen Dilemma leiden, wie zuvor die Fachkräfte in den Kindergärten.

 

6.

Ungelöst beziehungsweise unbefriedigend ist die Umsetzung frühzeitiger Hilfen für Kinder und deren Familien in die Praxis.

Warum ist das so?

 

6.1  Wegen Unwissenheit und anderer menschlicher Schwächen

Machen wir die Probe aufs Exempel und fragen wir eine beliebige Sozialarbeiterin / einen Sozialarbeiter, einen Arzt im Gesundheitsamt oder einen Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer, ob ihnen die Veröffentlichungen, auf die ich hier hingewiesen habe, bekannt sind. Die meisten werden den Kopf schütteln. „Was sollen wir denn noch alles lesen?“ – das dürfte die häufigste Reaktion auf diese Frage sein. Dabei ist zu vermuten, dass die Befragten nach Abschluss ihrer Studien überhaupt keine Fachliteratur oder nur wenig lesen. Einige sind also schlichtweg nicht auf dem Laufenden [6] und ihre Kompetenzen darum begrenzt.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass wir Menschen sehr empfindlich sind, wenn uns jemand Verhaltensempfehlungen gibt. Besonders in Behördenorganisationen, wie es Ämter, Gemeindeverwaltungen oder Schulen nun einmal sind, ist das Bestreben des Einzelnen, sich von jeder als Bevormundung oder Besserwisserei empfundenen Einsicht anderer kompetenter Fachleute zu distanzieren, sehr groß. Auch von Vorgesetzten möchte man sich nicht gern etwas sagen lassen. Viele denken ja von sich, dass man alles sowieso (besser) wisse.

Supervision, Fachberatungen oder Fortbildungen zu dieser Problematik sind darum unverzichtbar. Sie können aber nur dann und dort etwas bewirken, wenn deren Auswirkungen sorgfältig evaluiert werden. Wenn Erfolgskontrollen fehlen, können Anstellungsträger auf derartige Angebote verzichten.

 

6.2        Wegen der Abwehr betroffener Eltern

Es sind häufig gerade die Familien, in denen aus den unterschiedlichsten Gründen die Grundbedürfnisse von Kindern (das Kinderwohl) unzureichend oder gar nicht beachtet werden, die sich einem Dialog mit den Erzieherinnen und Erziehern in Kindergärten oder mit den Lehrerinnen und Lehrern in den Grundschulen verweigern. Jede Andeutung eines möglichen Hilfebedarfs wird zurückgewiesen und im Regelfalle mit völligem Kontaktabbruch oder gar mit Beschwerden beantwortet. Und ohne Mitwirkung von Eltern bzw. ihrem Einverständnis stoßen Hilfsbemühungen an enge Grenzen.

 

6.3.  Wegen ungelöster Verantwortlichkeiten.

Zu diesem Problem gesellt sich das der ungelösten Verantwortlichkeiten. Zu denken ist da an die oben unter „2“ erwähnten „Gremien“, die es in ausreichender Zahl gibt. Das heißt, alle Verantwortlichen - wie zum Beispiel die Vertreter von Jugendamt, Familiengericht, Sozialamt, Suchtbeauftragte und Frühförderstellen, Erziehungsberatung, Schulamt, Träger von Kindertagesstätten - kommen in ihrer Region mehrmals im Jahr zusammen. Ihre Aufgabe in diesen Arbeitsgruppen, wie z. B. die der „Früherkennung und Frühförderung“ [7] ist es u. a. Wege zur Hilfe zu organisieren, zu koordinieren und das Zusammenwirken zu sichern. Doch bei der Umsetzung hapert es. Ganz abgesehen davon, dass jede/jeder von ihnen unterschiedliche Auffassungen darüber haben kann, wann Hilfe geboten ist (wann also das Kindeswohl gefährdet erscheint) und niemand einsehen wird, ein bestimmtes Modell als verbindlich für sich und seine Dienststelle anzuerkennen und als Richtschnur des eigenen Handelns zu machen, werden alle unisono auf die begrenzten materiellen und personellen Kapazitäten verweisen. Und damit bin ich beim letzten Problem:

 

6.4        Wegen fehlender materieller und personeller Voraussetzungen

Ich gehe noch einmal zurück auf die Strategie der Früherkennung von Auffälligkeiten bei Kindern, die einen Hilfebedarf signalisieren könnten. Selbst wenn Fachkräfte in Krippen, Kindergärten oder Schulen ein Kind als „auffällig“ definieren und bei genauem Hinschauen einen Hilfebedarf annehmen müssen – und das zu können muss zwingend zur Kompetenz jeder dieser Fachkräfte gehören– braucht es eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den für dieses Quartier, in dem das Kind lebt, zuständigen Sozialarbeitern. Es ist die Jugendhilfe, die in unserem Gemeinwesen für Hilfen für Kinder und ihre Familien in erster Linie verantwortlich ist beziehungsweise sein sollte. Um diese Verantwortung wahrzunehmen aber müsste eine Sozialarbeiterin / ein Sozialarbeiter in allen Kindertagesstätten und Schulen ihres/seines Bezirks bekannt, gleichsam „zu Hause“ sein und bei allen Fachkräften und den Eltern der Kinder Vertrauen und Anerkennung genießen[8]. Es gibt aber weder in unserem Landkreis noch anderswo eine permanente aktive Vernetzung zwischen den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Jugendhilfe innerhalb des Einzugsbereiches (Wohnbezirks) von Kindergärten und Schulen. Die meisten Fachkräfte in den Kindertagesstätten oder in den Schulen kennen nicht einmal die Namen „ihrer“ Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter.

 

Die hier angedeuteten Rahmenbedingungen für frühzeitige Hilfen sind zwar unverzichtbar, erscheinen aber angesichts der Realitäten als utopisch. Allein wegen der fehlenden oder unzureichenden Verbindungen zwischen pädagogischen Institutionen einerseits und der öffentlichen Jugendhilfe andererseits, ist ein frühzeitiger Zugang zu Hilfen für Familien erschwert. Um diesem Dilemma etwas auszuweichen, diskutiert man zurzeit in der Öffentlichkeit medizinische Vorsorgeuntersuchungen und möchte – bewusst oder ungewollt – das ganze Problem den Medizinern (Gesundheitsbehörden) zuschieben. Aber auch hier bleibt die Frage offen, wann und wie erhält eine Gesundheitsbehörde Kenntnis vom Hilfebedarf eines Kindes und was kann sie tun bzw. wie kann diese Behörde reagieren, wenn tatsächlich die Not eines Kindes festgestellt wird. Spätestens dann muss die Jugendhilfe am Hilfeprozess beteiligt werden.

 

Zum Schluss:

Mir erscheint allein die Aufsplitterung von Verantwortlichkeiten, wenn es um die Erziehung und Bildung von Kindern in Not und die entsprechenden familiären Rahmenbedingungen geht, in verschiedene, gleichsam konkurrierende Institutionen als absurd. Was historisch so gewachsen ist, muss nicht so bleiben, wenn es sich im Alltag nicht bewährt. Die Federführung aller Hilfen für Kinder in Not muss vor Ort – also in den Gemeinden – die Jugendhilfebehörde übernehmen, und sie ist für diese Funktion materiell und personell optimal auszustatten.

Juristen sollten prüfen, ob die Rechte von Eltern auch dann unantastbar bleiben müssen, wenn Kinder nachweisbar in Not sind und für diesen Nachweis die Beobachtungen und Schlussfolgerungen von pädagogischen Fachkräften akzeptieren.

Zum letzten Absatz (Juristen...) ist eigentlich durch den so genannten „Kinderschutzparagraphen“ 8a gewährleistet, wir benötigen keine neuen Gesetze, sondern deren Umsetzung und das scheint aber einfach nicht ausreichend in der Praxis angekommen zu sein. Man müsste also auf diese Paragrafen und seine Nicht-Umsetzung hinweisen, denn auch dessen Umsetzung ist mit mangelhafter personeller Ausstattung aber auch mangelhafter methodischer Qualifikation als zweiter Schwachstelle schlicht nicht möglich.

Juristen sollten prüfen, ob die Rechte von Eltern auch dann unantastbar bleiben müssen, wenn Kinder nachweisbar in Not sind und für diesen Nachweis die Beobachtungen und Schlussfolgerungen von pädagogischen Fachkräften akzeptieren.

 

 

 Dieser Aufsatz wurde später in der Zeitschrift "Unsere Jugend" Nr. 11/12 2008 veröffentlicht



[1] Meine Erfahrungen und die daraus fließenden Positionen werden durch eine, in ihrer Dramatik kaum zu überbietende Analyse von Olaf Emig bestätigt, die er unter dem Titel „Der vermeidbare Tod eines Kleinkindes unter staatlicher Fürsorge“ in der „neuen praxis“ veröffentlichte. In: np 5/07, S. 445 – 446.

In diesem Aufsatz wird u. a. deutlich, dass die „Ökonomisierung und Entfachlichung eines Amtes“ (S. 455) dazu führen muss, den Auftrag des Gesetzes (KJHG) zu unterlaufen.

 

 

[3] Rumpf, Joachim: Mit Eltern sprechen. In: Unsere Jugend 5/2000, S. 196- 201; vgl. weiter dazu die Initiative der Familien eGmbH im Landkreis Waldshut „Eltern im Gespräch“  (http://www.landkreis-waldshut.de/servlet/PB/menu/1058439/index.html)

 

[4] Handbuch für Erzieherinnen in Krippe, Kindergarten, Vorschule und Hort. Hrsg.: Armin Krenz, 26. Lieferung Landsberg 7/2003

 

[5] Zu denken ist hier u. a. an die „Kleine Heilpädagogik“ von Andreas Mehringer, deren Beachtung sich in Kindergärten bewährte. Vgl. dazu: Rumpf, Joachim:  „Eine kleine Heilpädagogik“ – sieben Regeln haben sich bewährt. Unsere Jugend 11/1999

 

[6] Rumpf, Joachim: Schule ohne Pädagogik? In: Die Deutsche Schule Nr. 1/93, S. 23-31. Mir sind zwar keine repräsentative Erhebungen über das entsprechende (Nicht-) Leseverhalten pädagogischer Fachkräfte bekannt. Der Schriftleiter einer Fachzeitschrift bestätigte mir gegenüber jedoch meine Erfahrungen, dass pädagogische Fachkräfte wenig lesen. Auch Lehrer und sogar Schulleiter gibt es, die nach ihrer Ausbildung außer dem Bildungsplan und den Dienstvorschriften kein Fachbuch mehr gelesen geschweige denn gekauft haben. Zur Selbsteinschätzung von Lehrern vgl. Rauin, Udo: Im Studium wenig engagiert…. In: „Forschung aktuell“ Uni Frankfurt 3/2007, S. 60-64.

 

[7] Als Beispiel ist auch hier auf den Landkreis Waldshut zu verweisen, wo sich im „Arbeitskreis Frühförderung“ die Vertreter aller im Landkreis vorhandenen Institutionen, die mit der Gesundheit, der Erziehung und der Bildung von Kindern befasst sind, zwei mal jährlich treffen.

 

Ganz andere Dimensionen ungelöster bzw. konkurrierender Zuständigkeiten erhalten alle Bemühungen um Hilfen für Kinder in Not, wenn an die verschiedenen politischen Institutionen gedacht wird wie Parteien, Familien-, Justiz-, Sozial oder Bildungsministerien in Bund und Ländern einschließlich der unterschiedlichen Fach- und Interessenverbände. Die Vielstimigkeit des Chores kann wirksame Hilfen blockieren. Es sei nur an die gegenwärtige Diskussion um Reaktionen auf jugendliche Gewalttäter zu denken!

 

[8] Diese Rahmenbedingung ist darum uneinlösbar, weil eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter für eine viel zu große Zahl von Familien und Einrichtungen „zuständig“ wäre. Für eine Stadt mit 14.000 Einwohnern, mehreren Kindertagesstätten und Schulen amtiert ein (!) Sozialarbeiter im Jugendamt. Gäbe es in dieser Stadt keinen Sozialarbeiter für die offene Jugendarbeit und keine Angebote verbandlicher Träger (Caritas oder Diakonie), an deren Finanzierung allerdings ebenfalls die öffentliche Jugendhilfe beteiligt ist, sähe es für Kinder in Not oder gar deren Familien noch düsterer aus. Eine Folge dieser mangelhaften personellen Ausstattung zeigt folgendes Beispiel:

Die Leiterin eines Kindergartens aus dieser Stadt berichtete (in einem Telefonat mit mir am 10.12.2007), dass sie es endlich geschafft hatte, den Sozialarbeiter für ein Kind und dessen Notsituation zu interessieren. Sie sollte ihm einen schriftlichen Bericht einreichen auf Grund dessen er mit den Eltern sprechen und einen Hilfeplan erstellen wolle. Als die Kindergartenleiterin ihren Bericht einreichte, erhielt sie die Auskunft dass der Hilfeplan (als Rechtsgrundlage für Hilfen) in ca. sechs bis acht Wochen vorliegen würde.

Sie war zutiefst empört über diese lange Frist; wusste aber, dass die Personalsituation im Jugendamt katastrophal aussieht.

 

Dr. Joachim Rumpf

79733 Görwihl

21. 01. 2008

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