Es gibt keinen
Prozess während des Heimaufenthalts eines Kindes, der nicht mit den Personensorgeberechtigten
abgestimmt oder über den sie nicht wenigstens im Zusammenhang mit den Hilfeplankonferenzen
(halbjährlich) ausführlich informiert werden.
Besonders
interessierte Eltern - und deren Anteil hat nach meinen Beobachtungen eher zu-
als abgenommen und bewegt sich inzwischen um den Wert "ein Drittel der Population",
informiert sich auch zwischen den Halbjahresrhythmen über die Situation ihrer
Kinder (per Telefon).
Diese von uns beobachtete Zunahme korrespondiert mit
den zunehmenden Abbrüchen der Hilfe durch die Eltern. Bei der ungeplanten
Herausnahme eines Kindes sind es drei miteinander korrespondierende Motivkonstellationen:
"Ich halte es
ohne mein Kind nicht aus";
"mein von mir getrennt lebender Partner
(geschiedene Mutter oder Vater) kann mit dem Kind nicht umgehen: ich kann das
besser") und:
"mein Kind will nicht mehr zurück".
Nur im Ausnahmefall, bei
uns kam das in den vergangenen fünf Jahren nur einmal vor, veranlasste das
Heim "A" - über dessen Erfahrungen hier berichtet wird, eine vorzeitige
Entlassung. Wegen Drogenkonsums und Drogenbesitzes, musste eine Jugendliche unsere
Einrichtung (bereits nach zwei Monaten) verlassen und wurde wieder nach Hause
zu den Angehörigen geschickt. Selbstverständlich wurden sie auch in
diesem Falle vorher unterrichtet und waren bereit, die Vierzehnjährige wieder
aufzunehmen.
Es gibt aber
auch Entlassungsgründe, die in einer "Fehlplazierung" ihre Ursachen
haben können. Wenn sich nämlich herausstellt, dass ein Kind kein "normales"
Kinderheim braucht, sondern eine Einrichtung mit einem besonderen therapeutischen
Angebot. Das können psychiatrische Einrichtungen sein aber auch hochspezialisierte
Sonderpädagogische Einrichtungen wie zum Beispiel die heilpädagogischen
Kinderheime von Prof. Peter
Flosdorf (Würzburg) oder der Familie Albert
Adam in Offenburg (vgl. dazu die entsprechenden Informationen auf dieser Homepage).
Es werden derartige "Verlegungen" selbstverständlich mit allen
Betroffenen in den Hilfeplangesprächen vereinbart und vorbereitet. Hier sind
die Personensorgeberechtigten insofern besonders gefragt, weil diese Einrichtungen
kein Kind aufnehmen, wenn die Eltern nicht auch zur Mitarbeit (einschließlich
therapeutischer Maßnahmen) bereit sind.
Bei
uns - also in einem Heim ohne in die Konzeption integrierten und sich generell
an alle Kinder richtenden therapeutischen Angebote für Eltern und Kinder
- beschränkt sich die Elternarbeit auf die Aufgabe, die Eltern zu bestärken,
die Maßnahme mitzutragen und konstruktiv zu fördern.
Hierzu
gibt es einen Aufsatz von mir: "Erfolg in der Heimerziehung und Eltern-Kind-Beziehung".
In: Jugendwohl Heft 5/1995. Die dort mitgeteilten Intentionen gelten nach wie
vor.
Zu den besonderen
Ereignissen im Schulleben eines Kindes gehören die Bemühungen, es in
der "Regelschule" zu halten oder, wenn es eine der Sonderschulen (Heimschule
(E), Förderschule am Heim, oder staatliche Förderschule) besucht, in
die "Regelschule" zurückzubringen. Diese "Reintegration"
wird in unserem Raum (Landkreis Waldshut) zurzeit von folgenden Faktoren erschwert:
Es
werden für immer mehr Kinder erst dann stationäre Jugendhilfemaßnahmen
erwogen, wenn alle ambulanten Hilfsmöglichkeiten ausgereizt sind. Diese ambulanten
Hilfen werden auch dann beharrlich versucht, wenn (diese Genese des jeweils konkreten
Schicksals erschließt sich aus den Begründungszusammenhängen einer
Hilfe nach § 34 KJHG) eigentlich von vorn herein wahrscheinlich ist, dass
auf ambulantem Wege nichts erreicht werden kann. Das ist vor allem dann der Fall,
wenn die Ursachen der "Störungen", die ein Kind zum Beispiel in
der Schule auslebt, ganz eindeutig bei den Eltern zu suchen sind (vgl. hierzu
die Ausführungen über die Grundbedürfnisse von Kindern) und diese
sich beharrlich weigern, das zu erkennen und an sich selbst zu arbeiten.
Im
Verlaufe der Versuche, einem Kind außerhalb der Familie zu helfen, vergeht
viel Zeit, in denen sich die Störungen (z.B. Schulverweigerungshaltungen
i. w. S.) verstärken und verfestigen. Kommt es so weit, dann will keine "Regelschule"
bzw. kaum ein Lehrer in einer solchen Schule dieses Kind mehr unterrichten. Nehmen
wir dieses Kind dann auf, müssen wir die Schule/die Lehrer ja darüber
informieren, welche Aufgaben auf sie zu kommen. Die Problematik geht außerdem
aus den Überweisungsunterlagen von Schule an Schule überreichlich hervor.
Unsere Lehrer an der für uns zuständigen Regelschule, mit denen wir
seit mehr als dreißig Jahren zusammenarbeiten (und Lehrer wechseln ihren
Arbeitsplatz kaum), erkennen sehr wohl,
1.
dass die Problemlagen der Kinder sich heute deutlich verschärft haben und
sie keine gutwilligen Schülerinnen und Schüler aus den Heimen mehr (im
Unterschied von vor zehn Jahren und früher) erwarten dürfen und
2.
dass die Jugend- und Sozialbehörden (aber auch Kultusbehörden) von ihnen
erwarten, dass sie den damit verbundenen Mehraufwand an Unterrichtsvorbereitungen
und Unterrichtsgestaltung (Stichwort: Didaktische Analyse), sowie an seelischer
Energien und einen deutlich höheren Kooperationsaufwand gleichsam selbstverständlich
und kostenneutral erbringen.
Dazu
sind Lehrerinnen und Lehrer, vor allem angesichts der öffentlich geführten
ihre Berufsrolle diskriminierenden Diskussionen (Pisastudie, Besoldungseinschnitte
u. dgl. mehr) immer weniger bereit. Das wird sicher nirgendwo in dieser Deutlichkeit
ausgesprochen. Es ist aber eine Realität, die von jedem Mitarbeiter in der
Jugendhilfe (Sozialarbeiter und Heimerzieher gleichermaßen) - zumindest
als zunehmende Tendenz! - bestätigt wird.