Erziehungsziele in der Pädagogik
Hier soll einen Moment inne
gehalten und danach gefragt werden, ob denn das, was hier mit dem Begriff
„Selbstständigkeit“ umschrieben wird, von den Pädagogen, von den
gesellschaftlichen Gruppen – angefangen beim Staat bis zu jeder einzelnen
Familie – auch gewollt ist? Immer hin denken wir, wenn wir „Selbständigkeit“
hören, nicht allen an selbständig und damit wirtschaftlich vom Geldbeutel der
Eltern leben können sondern auch an Unabhängigkeit, eigenständiges und eigenverantwortliches
Denken und Handeln, an die „Freiheit der Persönlichkeit“ und Ähnliches mehr.
"Ohne Zielvorstellungen kann der Mensch nicht
existieren und schon gar nicht erziehen" , stellt ROTH (1976, S.273 u.
317) fest (vgl. auch: SCHÜTZ 1982, S.488 und LASSAHN 1977, S.14). Diese Einsicht
unterstreicht die Bedeutung der Frage nach den gültigen, für Erzieher und
Lehrer verbindlichen Erziehungszielen. Hierbei wird Bezug genommen auf die
normierten Rahmenbedingungen von Erziehung und Bildung, die in den mehr oder
weniger verbindlichen Erwartungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen
und Institutionen auffindbar sind und, soweit sie von deren politischer
Repräsentation übernommen werden, über die Staatsgewalt, vertreten durch
Parlamente und Ministerien, festgelegt werden. Die Beachtung dieser
Bedingungen wird mit der von mir gewählten systemtheoretischen Perspektive
begründet, nach dem die unterschiedlichen Typen von Sozialsystemen als einander
beeinflussend und voneinander abhängig gesehen werden müssen und die
ihrerseits in einem "Steuerungssystem höherer Allgemeinheit" (JENSEN
1983, S.105), einem "ideellen Grundmuster" (a.a.O. S.104) eingebettet
sind: der Kultur.[1]
Die Formulierungen von Erziehungszielen in Gesetzen sind "nicht operationale
Definitionen, deren inhaltliche Bestimmung von den Juristen mehr oder weniger
bewusst und explizit dem pädagogischen und sozialwissenschaftlichen Bereich zugordnet
beziehungsweise überlassen wird" (FLUK 1973, S.122). ROTH (1976, S.271ff)
hat entsprechende Bemühungen aus der Geschichte philosophischen und pädagogischen
Denkens am Beispiel von HERBART, SCHLEIERMACHER, HUMBOLDT, PESTALOZZI und LITT
[2] dargestellt. Er vertritt in ausdrücklicher
Übereinstimmung mit LITT (1952) die Auffassung, dass für die in unserer Zeit
geltenden Erziehungsziele die Realanthropologie PESTALOZZIS die Grundlagen anbot.
Die bis in die Gegenwart anhaltenden Wirkungen der Ideen PESTALOZZIS sind
nachweisbar in der Gestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens in Deutschland,
in Europa und in anderen Teilen der Welt (REHM 1925, S.159; LASSAHN 1977,
S.22; LIEDKE 1979, S.184) sowie in den Erziehungszielen unserer Kultur. An
dieser Stelle sollen die Ausführungen über die Bildung ergänzt werden:
Nach PESTALOZZI ist es
Aufgabe der Erziehung, dem Menschen zu helfen, sich gegen die Verführungen der
eigenen Natur und gegen die der Gesellschaft so zu behaupten, dass er fähig
wird, den sittlichen Zustand zu erreichen. Sittlich handelt er dann, wenn er
es schafft, in sich selbst "den Gedanken herrschen zu lassen über den
Instinkt" (PESTALOZZI 1983, S.32),
wenn er fähig ist, seinem Gewissen[3]
folgend zu handeln und sich als Werk
seiner selbst, seiner Tiernatur und seiner sozialen Einbindungen und
Abhängigkeiten bewusst zu werden. Bereits COMENIUS sah es als ein Ziel der
Erziehung an, dass sich "der Mensch...nicht von fremder, sondern nur von
der eigenen Vernunft leiten lassen" solle (1985, S.67). Der Erzieher könne davon ausgehen, so PESTALOZZI,
dass er den Menschen zu diesem sittlichen Zustand hinzuführen vermag, da die
Voraussetzung hierfür im Menschen selbst liege, der stets die Fähigkeit habe,
das Gute zu wollen und zu können. "Diese Kraft", so schreibt er in
den "Nachforschungen ..." (1983, S.84), ist im innersten meiner Natur
selbständig, ihr Wesen ist auf keine Weise eine Folge irgendeiner anderen Kraft
meiner Natur. Sie ist, weil ich bin, weil sie sie ist. Sie entspringt aus dem
mir wesentlich innewohnenden Gefühl: ich vervollkommne mich selbst, wenn ich
das, was ich soll, zum Gesetz dessen mache, was ich will." CARL FRIEDRICH
v. WEIZSÄCKER (1965, S.61) greift diesen Gedanken auf und spricht vom
"einsichtigen Verhalten" des Menschen in Bezug auf sein Verhältnis zu
heteronom-gesellschaftlichen Verhaltensnormen, das seine Vollendung in der
Liebe erfährt. Einsicht, beziehungsweise die bewusste Aufnahme des
"Guten" in das eigene Verhalten, das sich manifestiert zum Beispiel
als Nächstenliebe oder Friedensliebe beziehungsweise, ganz allgemein, in der
Befolgung der Prinzipien christlicher Ethik (vgl.: KERN/WITTIG 1985, S.219),
ist zugleich Grundelement vernunftgeleiteten Handelns. Vernunft und
Verantwortung liegen auf einer Ebene sittlichen Denkens und Handelns, das sich
stets von den sozialen, oder umgreifendender: ökologischen Folgenher zu
legitimieren hat. "Vernehmende Vernunft" heißt es bei PETER KERN und
HANS-GEORG WITTIG (a.a.O., S.52), zeigt sich in Liebe, Solidarität und
Gerechtigkeit. Die Umsetzung dieser ethischen Prinzipien setzt Kenntnisse
voraus. Damit sich die so verstandene gute Kraft im Menschen zum Gewissen entwickeln
kann, braucht sie, gleichsam als Nahrung, auch Wissen. Das Mittel, um die im
Menschen angelegten Möglichkeiten zur Entfaltung zu bringen, ist für PESTALOZZI
(1885, S.182) die Elementarbildung: "Die Idee der Elementarbildung ist
also, näher bestimmt, nichts anderes als das Resultat der Bestrebungen des Menschengeschlechts,
dem Gang der Natur in der Entfaltung und Ausbildung unserer Anlagen und
Kräfte die Handbietung angedeihen zu lassen, die ihm die sehende Liebe, der
gebildete Verstand und der erleuchtete Kunstsinn unseres Geschlechts zu
erteilen vermag." Am Neujahrstage 1809 sagt PESTALOZZI (1885, S.22):
"Die Elementarbildung der Menschennatur ist Bildung unseres Geschlechts
zur Liebe, aber freilich nicht Bildung zu einer blinden, nein, das nicht, sie
ist eine Bildung der Menschennatur zu einer sehenden Liebe." Bis in die
Gegenwart hinein wird es als wichtigste Aufgabe der Erziehung angesehen, den
Menschen zu einem sittlichen Handeln in diesem Verständnis zu befähigen[4].
Die hier vorgetragenen
ethischen Orientierungen liegen jenen Zielformulierungen zugrunde, die in den
Gesetzen und Verordnungen für die Bereiche von Jugendhilfe und Schule gelten. Die
von ELKE FLUK (1972, S.105) aus Gesetzes- und Verfassungstexten der
Bundesrepublik Deutschland und der Länderverfassungen herausgefilterten
Erziehungsziele münden in die Formel von der
Selbstbestimmung des Menschen als das offizielle Ziel aller Bemühungen aus Pädagogik und Jugendhilfe.
Ich
würde diese - empirisch gewonnen Ziele - ergänzen mit jenen, die wir
mit unseren Wertvorstellungen verbinden, zu denen nicht zuletzt die von
der Autonomie einer jeden Persönlichkeit gehört.
(vgl. hierzu die entsprechenden Seiten!)
1.
Günstige Bedingungen auf dem Weg zur Selbständigkeit
Wer sich lösen
können soll, muss
sich gebunden haben ist oben bereits einmal geschrieben worden. Es ist
nur ein scheinbarer Widerspruch in dieser Behauptung. Die große
Bedeutung, die einer positiven Entwicklung eines Kindes
in den ersten Lebensjahren zukommt, ist seit den Forschungsergebnissen
von
Selma und Bernhard Hassenstein erwiesen. Eine wichtige Funktion dieser
ersten
Lebensphasen haben jene Beziehungselemente, die als die "Bindung"
eines Säuglings und kleinen Kindes an die Bezugspersonen bezeichnet
werden. Und
nur wenn ein Kind die Chance gehabt hat, sich zu binden, dann kann es
sich auch
lösen.
Schutz, Bindungsmöglichkeit,
Verlässlichkeit, diese Begriffe begegneten uns bereits bei den
Grundbedürfnissen von Kindern. Nun geht es um das Selbständigkeitsstreben, um
das Streben eines Kindes weg von Mutter und Vater. Es ist bereits oben darauf
hingewiesen worden. Zum Weiterdenken noch folgende Ausführungen: Geschützt und
geborgen fühlt sich unser Kind bereits im Mutterleib. Sobald es geboren wurde,
"ersetzten" Mutter und Vater diesen Schutz, wenn sie das Kind in
ihren Armen bergen. Es ist ein gutes Gefühl, dieses kleine Menschenkind, zum
Beispiel auf dem eigenen Bauch liegen zu haben und mitzuempfinden, wie es sich
in Sicherheit fühlt und, von unseren Händen umfasst, schläft. So wie wir atmen,
bewegt es sich sanft auf und nieder und unseren Herzschlag spürt es, wie wir
den seinen. Dieses kleine Kind, das noch kein Bewusstsein seiner selbst hat,
lebt sozusagen allein durch uns und mit unserer Hilfe. Mehr noch: Damit es sich
später, etwa nach 18 Monaten, von uns lösen und ein eigener kleiner Mensch mit
eigenem Wissen und Wollen werden kann, muss es sich erst ganz fest an uns
binden können. Das Kind fühlt es mit all seinen Sinnen - und ist in dieser Beziehung
außerordentlich empfindlich - ob wir diese Bindung zulassen. Und das heißt
unter anderem, ob wir unser Kind annehmen, ob wir uns über sein Dasein freuen,
seine Nähe genießen und für das Kind da sind, wenn es uns braucht. Natürlich
müssen diese Aufgaben nicht die leiblichen Eltern übernehmen. Nur das
Bindungsangebot muss verlässlich sein, das heißt, dass die Bezugspersonen nicht
ständig wechseln. Ein Kind in den ersten anderthalb Lebensjahren braucht, um
aktiv sein zu können, eine ihm vertraute Bezugsperson, die ihm das Gefühl der
Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Nur aus diesem Gefühl heraus kann es
sich, wie wir bereits an anderer Stelle gesehen haben, der Umwelt zuwenden, sie
erkunden und damit zugleich "lernen".
Natürlich beschränkt sich dieses
Bedürfnis nach Sicherheit im Sinne von Schutz, Liebe, Geborgenheit und
Zuverlässigkeit nicht auf die ersten achtzehn Lebensmonate. Nur ist diese erste
Entwicklungsphase in Bezug auf die Herausbildung von Vertrauen und Sicherheit,
die sich tief in der Seele verankern, sehr wichtig. Wer sich hat in dieser Zeit
binden können, wird mit Vertrauen und Sicherheit auf die Welt zugehen. Im
alltäglichen Verhalten erkennen wir u.a. am Erkundungsverhalten, der Neugier,
dem aktiven selbst entdeckenden Spiel oder dem Nachahmen, dass die
Persönlichkeitsentwicklung im guten Gange ist. Es treten hinzu das verständliche
Sprechen, das Gestalten, das Ichbewusstsein...
Und genau diese Zeit, in der ein
Kind entdeckt, dass es "Ich" ist, gleichsam neben der Mutter ein
eigener Mensch ist, bezeichnen wir als die erste Lösungsphase, die wir im
Kapitel über die Aggressionen als "Trotzphase" kennen lernten.
Es ist für ein Kind, das sich bis
dahin nur über die anderen wahrnahm, nicht leicht, sich "ausgesetzt"
zu fühlen und zu merken, dass es ja gar kein integrierter Bestandteil der
Anderen ist. Solange ein Kleinkind seiner sich selbst nicht in dieser distanzierten
Weise bewusst war, konnte es von sich selbst nur in der dritten Person
sprechen. Doch nun hat es ein "Ich" und kann "ich" sagen!
Darauf ist es stolz und erprobt
diese neue Lebensqualität sofort und laut und deutlich vor allem, wenn es um
Verweigerungen geht. Nun heißt es nicht mehr "Heinz will nicht",
sondern "ich will nicht". Allerdings zeigt sich die von der Entwicklungspsychologie
unterstellte Not eines Kindes an der Schwelle zum vierten Lebensjahr auch als
Herausforderung an die Eltern. Es will sich mit diesem seinem Verhalten einmal
dessen vergewissern wollen, ob Mutter und/oder Vater es noch lieb haben. Es
fragt sogar immer wieder: "hast du mich noch lieb...?" Andererseits
aber wächst nun rasch seine Selbstständigkeit und es wird mehr und mehr fähig,
sich auf andere Kinder einzulassen, sich in andere hineinzufühlen, kurz:
soziale Verhaltensweisen entwickeln sich von nun an kräftig weiter. Darum auch
kann es jetzt in den Kindergarten gehen und dort die vielen Kinder gut
verkraften. Ein ganz entscheidender Gesichtspunkt sind unsere Erfahrungen, wie
uns unsere soziale Umwelt, also Eltern, Erzieherinnen, LehrerInnen, wahrnehmen.
Der Mensch wird durch das "Du" zum "Ich" sagt Martin Buber.
Unser Selbstbild, unser Selbstbewusstsein sind zunächst maßgeblich durch andere
Menschen beeinflusst worden. Und wenn nun die nächste, die schwierige zweite
Lösungsphase beginnt, die wir die Pubertät nennen, dann wird dieser
Gesichtspunkt mit darüber entscheiden, ob und wieweit dieser Lösungsprozess
schmerzlich ist.
Ganz vereinfacht ließe sich
sagen: Je positiver ein Heranwachsender sich sehen gelernt hat, umso stärker
sind die Fundamente, auf die er seine Persönlichkeit nun beginnen kann, selbst
auszuformen. Und umso "schmerzfreier" verlaufen für ihn und seine
soziale Umwelt, die Lösungsprozesse. Freilich wird und kann kein pubertierender
Heranwachsender auf seine "Trotzreaktionen", seine Herausforderungen
verzichten. Er braucht sie, um sich der Zuneigung seiner Eltern zu vergewissern,
die trotz aller Lösung für ihn wichtig bleibt. Er braucht widerständiges
Verhalten aber auch, um im vertrauten Kreis, seinen Frust loszuwerden, dessen
Gründe draußen, in Schule oder Freundeskreis, zu suchen sind oder aber, um
seine Grenzen zu erproben.
2
Elternerfahrungen
Welche Bedingungen sollten
geschaffen sein, die wir für die Heranwachsenden in diesen schwierigen Jahren
als förderlich erlebten. Hierzu einige Erfahrungen, die Eltern in
Familienwochenenden und Elternseminaren mit folgenden Stichworten benannten:
Wir müssen gute Vorbilder sein; Idole
brauchen unsere Kinder und verlässliche Menschen.
Liebe, Zuneigung und Vorleben sind wichtig.
Freude zulassen; Vertrauen geben; in den
Umgangsformen höflich bleiben, so mit den Kindern umgehen, wie wir das uns
gegenüber erwarten; wir sollten den Mut haben, gegenüber unseren Mädchen und
Jungen Fehler einzugestehen und uns entschuldigen; sie Ernst nehmen.
Wir selbst müssen uns an Regeln halten und
Grenzen beachten.
Zuhören können, sich Zeit nehmen; das Gefühl
vermitteln, zu verstehen, Verstehen zu wollen; gute Beziehungen zu den
Großeltern; gute Kontakte zu Freunden und den Freunden der Eltern fördern, auch
zu Lehrerinnen und Lehrern.
Gemeinsame Aktivitäten mit Eltern;
Freundschaften zulassen; gute Beziehungen zu Erziehern und Lehrern pflegen;
Tiere als Freunde zulassen; offene Türen für Freunde sollten wir schaffen.
Der Familienzusammenhalt bietet eine feste
Stütze an.
Es sind hier die Erfahrungen
wiedergegeben, die von Eltern in Elternseminaren jeweils am Häufigsten genannt
wurde.
Eine sehr große Rolle spielen die
Verhaltensweisen von Eltern ihren Heranwachsenden gegenüber. Und wenn
"Zärtlichkeit, Zuwendung und Zeit" im Kapitel über die
Grundbedürfnisse als die drei "Z" elterlicher Liebe benannt wurden,
so fügen wir nun drei "V" dazu:
verlässliche zwischenmenschliche
Beziehungen, vorbildhaftes Verhalten und väterliches Mittun.
Besonders dem Vater kommt, sofern
er in der Familie mit lebt, in dieser Zeit ein hoher Stellenwert zu. Ein
erwachsener Mann, der ohne Vater aufwuchs, erklärte einmal, dass es sein
Großvater war, der ihm in diesen Jahren besonders wichtig wurde. Ohne dass aus
dieser Einzelerfahrung eine notwendige Bedingung abgeleitet werden muss, so
zeigt sie doch, dass man auf männliche Bezugspersonen bei Heranwachsenden nicht
ohne Not verzichten sollte. Vor allem dort, wo es Väter gibt, sollten sie sich
nicht ausklinken! Sie sind auch für die Töchter wichtig, deren Vaterbild einen
erheblichen Einfluss auf die eigene Lebensgestaltung mit Partnern haben wird. Weitere
günstige Rahmenbedingungen für die Phasen der Pubertät, wie Eltern sie selbst
erfahren haben, sollen ergänzend genannt werden:
Unseren Heranwachsenden einen eigenen Bereich lassen.
Wir sehen mit Verständnis, dass
sich unsere Heranwachsenden zurückziehen und zeitweilig in ihrer eigenen Welt
leben wollen. Dazu brauchen sie ihr eigenes Zimmer, ihr eigenes
"Reich" mit eigener Ordnung. Sie brauchen aber auch das Recht, frei
über ihr Taschengeld und andere eigene Einnahmen verfügen zu können.
Die Intimsphäre unserer Heranwachsenden respektieren.
Wichtig ist, dass wir nicht nur
diese Eigenständigkeiten zulassen beziehungsweise akzeptieren, sondern auch
ihre "Intimsphäre" respektieren. Wir klopfen an, bevor wir in ihr
Zimmer treten oder fragen sie um Erlaubnis. Das gegenseitige Respektieren
eigener Bereiche, so wie es auch für Ehepartner selbstverständlich sein sollte,
ist ein bedeutsames, die Eigenverantwortung stärkendes Signal an unsere Kinder.
Auf ungefragte Ratschläge verzichten.
In den Gesprächen mit den
Heranwachsenden erfahren wir immer wieder, dass ungefragter Rat durch uns
unwillkommen ist. Über Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Weltanschauung
.sprechen wir darum, wenn wir nicht ausdrücklich gefragt werden, nur beiläufig.
Uns gegenüber unseren Mädchen und Jungen mit missionarischem Eifer aufzuspielen
und unsere Weisheiten oder Überzeugungen zu verkünden, erregt in ihren Augen,
wenn sie nichts davon hören wollen, günstigenfalls nachsichtiges Kopfnicken
oder Kopfschütteln. Gerade bei derartigen sehr sensiblen Themen bewähren sich
Prinzipien wie "Vor-Leben"[5]
und der Verzicht auf Einreden.
Die Einstellungen und Vorlieben unserer Heranwachsenden akzeptieren.
Wir sollten die anderen
Einstellungen, Neigungen und Vorlieben unserer Mädchen und Jungen auch dann
akzeptieren, wenn sie nicht mit unseren eigenen übereinstimmen. Niemand erwartet
von uns Eltern, dass wir unsere Einstellungen, Werthaltungen oder Gewohnheiten
"über Bord werfen" und uns nach unseren Kindern richten. Wir sollten
aber zulassen können, dass unsere Kinder zeitweilig oder gar dauerhaft z. B.
andere Einstellungen und Neigungen haben als wir. Hier liegen nicht selten die
Ursachen für erhebliche Differenzen zwischen jungen Menschen und ihren Eltern.
Unsere Heranwachsenden fühlen sich ihrer Zeit verbunden und nicht selten auch
mit jenen Jugendgruppen, in denen sie Anerkennung und Gemeinschaft finden. Wenn
für derartige Gruppen Ideale oder Idole, gemeinsame Vorlieben und Bestrebungen
kennzeichnend sind, dann können diese, die jeweilige Gruppe kennzeichnenden
Besonderheiten unseren widersprechen. Ein Vater erzählte hierzu folgende
Geschichte aus seinem Leben:
"Als ich siebzehn Jahre alt war, kam
ich durch Klassenkameraden in eine Gruppe, die sich zur deutschen Linken
rechnete. Die damals, zu Beginn der siebziger Jahre, vertretenen
Emanzipationsbestrebungen in dieser Gruppe, kamen meinem eigenen Streben nach
Freiheit von Bevormundung durch meine Eltern entgegen. Meine Eltern waren aber
in ihrer Kirchengemeinde eingebunden und vertraten eine religiöse Richtung, die
ich nicht mehr gut heißen konnte. Es kam daheim zu sehr heftigen
Auseinandersetzungen. Ich war knapp achtzehn Jahre alt, da versuchte der Vater
sogar, mich zu schlagen. Ich war aber stärker und konnte ihn abwehren. Ich
musste dann ausziehen und sehen, wo ich bleibe. Bei Freunden kam ich dann
unter, beendete meine Ausbildung und blieb, auch wirtschaftlich, unabhängig.
Mit meinen Eltern kam es zur Annäherung, als
ich heiratete und selber Vater wurde. Meine Frau und ich wollen einen
derartigen Konflikt später vermeiden und uns nicht mit Verboten und Geboten in
das Leben unserer Kinder, wenn sie dann so weit sind, einmischen..."
In den Lebensgeschichten vieler
Frauen und Männer, die Autobiographien verfassten, können wir nachlesen, dass
es derartige Störungen der Beziehungen zwischen Eltern und ihren, im
Jugendalter "unbotmäßig" gewordenen Kindern immer wieder gab. Diese
Störungen sind vor allem auf die mangelhafte Einsichtsfähigkeit der Älteren,
auf deren Starrsinn, deren Rechthaberei - aber auch auf deren Ängste zurückzuführen.
Nicht vom jungen Menschen dürfen wir in der Pubertät "Reife" und
Verständnis erwarten. Dies bleibt allein und zuerst unsere Aufgabe. Greifen wir
die Anregungen der Eltern auf, die oben aufgezählt wurden, bleiben höflich,
haben Vertrauen und sind konsequent freundlich- verstehend und tolerant. Genau
so wichtig aber sind Zeit nehmen und Zuhören wollen und können. Verzichten wir
auf jede "Geschwätzigkeitspädagogik", mit der Mütter oder Väter einem
Heranwachsenden das "Ohr abschwätzen". Stattdessen dürfen wir auch
mal still sein und zuzuhören. Dann kommt der Moment, wo auch er uns zuhören
kann und wir ihm sagen, welche Sorgen wir uns um ihn machen.
3.
Selbständigkeit als Erziehungsaufgabe
Zu den von Eltern meistgenannten
Erziehungszielen gehören Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Selbständig
ist in unser aller Verständnis ein Mensch dann, wenn er unabhängig von seiner
Herkunftsfamilie seinen beruflichen und außerberuflichen Alltag gestalten und
bewältigen kann, wenn er, wie der Volksmund sagt, "auf eigenen Füßen
steht". Wir Eltern dürfen uns glücklich schätzen und zufrieden sein, wenn
unsere heranwachsenden oder herangewachsenen Töchter und Söhne bereit und in
der Lage sind, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen und all
ihr Tun und Lassen in die eigenen Hände nehmen. Unsere Aufgabe ist es, unsere
Mädchen und Jungen zu der hier angedeuteten Selbständigkeit und
Verantwortungsbereitschaft zu befähigen.
Hierzu zwei Beispiele.
Als Anita in den Kindergarten kam, wusste
sie schon ganz genau, welches Kleidungsstück sie an diesem Tag tragen wollte
und welches nicht. Darf denn aber ein dreijähriges Kind schon selbständig
darüber bestimmen, was es anziehen will?
Die Eltern von Karl (9 Jahre alt) halfen ihm
nur dann bei den Schulaufgaben, wenn dieser um Hilfe bat, weil er etwas nicht
verstanden hatte. Im übrigen aber vertraten die Eltern des Jungen die Auffassung,
dass die schulischen Arbeiten eine Angelegenheit Karls seien. Er sei selbst
verantwortlich für seine schulischen Erfolge oder sein Versagen.
Diese Beispiele aus dem
Familienalltag weisen daraufhin, dass die Erziehung zur Selbständigkeit eine Aufgabe
ist, die uns unsere Kinder ständig abverlangen. Mut brauchen wir und vor allem
Vertrauen in die Fähigkeiten unserer Kinder, dass sie das, was wir ihnen
zutrauen, auch schaffen, dass sie "Verantwortung" übernehmen können.
Aber was dürfen wir und in welchem Alter von unseren Kindern erwarten? Welche
Gefahren sind möglicher Weise mit einer verfrühten, welche mit einer völlig
ungenügenden Bereitschaft von Eltern verbunden, Eigenständigkeit zuzulassen?
Wie können wir unserem Kind denn in einer verantwortbaren Weise helfen, alles
das selbst zu tun, was es kann oder was es lernen soll? Das können Fragen sein,
die unsere Überlegungen bei dem Gedanken an die Erziehung zur Selbständigkeit
und Eigenverantwortung begleiten.
Welche Erleichterungen eine
souveräne Haltung für Eltern mit sich bringen kann, soll folgendes Beispiel
nachweisen:
Das Ehepaar Zet im Nebenhaus hatte zwölf
gesunde Kinder. Als das älteste Kind, die Käthe, siebzehn Jahre alt war, wurden
die jüngsten Kinder geboren. Frau Zet brachte Drillinge zur Welt, wovon ein
Kind ein Junge war.
Obwohl Frau Zet keiner außerhäuslichen
Tätigkeit nachging, wird es leicht verständlich sein, dass sie sich nicht um
alle Kinder mit gleicher Intensität kümmern konnte. Sie sah ihre Hauptaufgabe
darin, ihren Kindern und dem Vater täglich ein schmackhaftes Essen
zuzubereiten. Die ältesten Mädchen übernahmen es, die Geschwister zu betreuen.
Und alle wirkten, je nach ihren Möglichkeiten, an der Haushaltgestaltung mit.
Kein Kind besuchte einen Kindergarten. Statt dessen waren ständig
Nachbarskinder in dem kleinen Siedlungshaus oder in dessen Garten anzutreffen.
Oft weinte ein Kind und musste von einem anderen getröstet werden. Wenn es gar
zu schlimm wurde, lief wohl auch mal eines in die Küche zur Mutter. Die meisten
Angelegenheiten regelten die Kinder untereinander selbst. Zum Beispiel wer mit
welchem Spielzeug spielte oder wer wessen Kleider anzog. Die Kleineren trugen
stets die Kleider der Größeren. Für die Flick- und Näharbeiten war die Mutter
solange zuständig, bis die älteren Mädchen das selbst tun konnten.
Es versteht sich von selbst, dass sich
Mutter oder Vater nicht um die Schulaufgaben kümmerten. Natürlich freuten sie
sich über Erfolge ihrer Kinder. Wenn aber eines Hilfe brauchte, dann holte es
sich die bei den älteren Geschwistern. Und die leisteten ganz
selbstverständlich diese Hilfe.
Dieses Beispiel deutet auf eine
bedeutsame Bedingung, die die Selbständigkeit und damit die
Eigenverantwortlichkeit von Kindern fördert:
Wenn ein Kind erkennt, dass sich
Mutter und/oder Vater um seine alltäglichen Angelegenheiten gar nicht kümmern
kann, dann zeigt es gleichsam "automatisch", dass es bereit und in
der Lage ist, ein Stück weit für sich selbst zu sorgen. Und "ein Stück
weit" heißt eben: soweit es das von seiner körperlichen, geistigen und
seelischen Entwicklung her kann. Eltern können von einem Dreijährigen zwar
nicht erwarten, dass er Kartoffeln schält und sie zubereitet. Wohl aber wird er
sich an- und ausziehen und seine Schuhe binden, allein auf die Toilette gehen oder
sich allein waschen können.
Kinder können und werden überall
dort mithelfen, den Alltag zu bewältigen, wo die Eltern berufstätig sind oder
wo Erkrankungen unseren vollen Einsatz in Haushalt und Erziehung erschweren.
Jede/r von uns, die/der vorübergehend wegen Krankheit oder aus anderen für
Kinder gut einsehbaren Gründen ausfiel, wird die Erfahrung gemacht haben, dass
sich die Kinder in erstaunlichem Ausmaß darum bemühen, die entstandene Lücke zu
füllen und zum Beispiel die Wohnung pflegen oder einkaufen gehen.
Oder denken wir an eine weitere
Bedingung selbständigen Handelns, die wir Eltern selbst ständig zu schaffen
haben, wenn unser Kind lernen soll, eigenständig und eigenverantwortlich zu
handeln: an unsere Bereitschaft, Selbständigkeit zuzulassen!
Auch hierfür ein Beispiel:
Die neunjährige Elisabeth hat ein neues
Fahrrad bekommen. Anlässe gab es zwei: das Kind hatte Geburtstag und gerade in
der Schule ihren "Fahrradführerschein" erworben und damit bewiesen,
dass sie die Verkehrsregeln kennt und sich im öffentlichen Straßenverkehr
zurechtfindet. Am Samstag der gleichen Woche erklärte sich Elisabeth bereit,
Brötchen und Brot zum Frühstück zu holen und bat darum, mit dem neuen Fahrrad
fahren zu dürfen. Die Eltern hatten das Kind bis dahin noch nie allein mit dem
Fahrrad ins Städtchen gelassen, da verkehrsreiche Straßen auf dem Wege lagen.
Mutter und Vater standen vor einer schweren Entscheidung. Sollten sie das
Risiko eingehen und Elisabeth fahren lassen? Wird das Kind zurechtkommen?
Beide verständigten sich, wie stets in
derartigen kniffligen Situationen, mit den Blicken. Hier war es der Vater, der
seiner Frau beruhigend zublinzelte. Die Mutter sagte dann: "Ist gut. Du
wirst schon zu Recht kommen. Hast ja jetzt den Fahrradführerschein."
Glückstrahlend und stolz holte Elisabeth ihr
Fahrrad und kam - während die Eltern nicht ohne Bangen gewartet hatten - heil
wieder nach Hause.
Eltern stehen häufig vor
derartigen und ähnlichen Situationen. Dann geht es darum, die eigenen
Befürchtungen zu überwinden und sie sich nicht anmerken zu lassen und zugleich
dem Kind zu signalisieren, dass man ihm zutraut, die gestellte Aufgabe zu
lösen. Kaum hat ein Kind laufen gelernt, will es klettern und kennt doch die
Gefahren nicht. Hier haben wir in jeder einzelnen Situation abzuwägen:
- Lassen wir Eltern zu, dass ein Kind selbst Erfahrungen
sammelt - auch wenn einmal etwas
schief gehen kann?
- Verbieten oder verhindern wir ein Verhalten, bei dem wir
Risiken sehen?
- Geht es uns dann in erster Linie um das Kind? Oder geht es
uns darum, den "Stress zu
vermeiden, der zu den zu erwartenden Tränen eines von sich selbst enttäuschten Kindes gehört?
Und wie ist das mit dem Risiko?
Haben wir als Eltern nicht die Verantwortung und die Pflicht dafür zu sorgen,
dass unsere Kinder nicht in Gefahr geraten? Hier besteht in der Tat ein
Spannungsfeld, dem wir uns nun zuwenden.
4
Selbständigkeitsstreben und Elternverantwortung
"Pflege und Erziehung sind
das natürliche Recht der Eltern ...... und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht", so steht es in unserer Verfassung. Legen wir die Betonung auf
die Worte "ihnen" und "Pflicht", dann wird ganz deutlich,
dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes von der ganz natürlich
erscheinenden Selbstverständlichkeit ausgingen, dass es in erster Linie die
Eltern sind, die für ihr Kind Verantwortung tragen.
"Verantwortung" das
heißt hier sowohl Rechte zu haben als auch Pflichten. Folgen wir dem Wortlaut
des Verfassungsartikels und halten uns vor Augen, was mit den
"Rechten" zu Pflege und Erziehung von Kindern gemeint ist. Wir gehen
dabei von einer Erfahrung aus, die alle Eltern kennen, deren Kinder bereits die
Grundschule verlassen haben.
Gegen Ende des vierten
Grundschuljahres werden von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in den
staatlichen Schulen die "Grundschulempfehlungen" ausgesprochen. Die
Eltern und ihre Kinder erfahren auf diese Weise, für welche weiterführende
Schule die Lehrer ein Kind für geeignet halten. für die Hauptschule, die
Realschule oder das Gymnasium. Kein Elternteil aber muss sich an diese
Empfehlung halten. Nicht selten gehen bedeutend weniger Kinder zum Beispiel auf
ein Gymnasium, als empfohlen worden sind. In einer vierten Klasse waren es nur
zwei Buben, obwohl vier Buben und fünf Mädchen von den insgesamt achtundzwanzig
Kindern hätten gehen können. Alle Eltern der betroffenen Mädchen, hatten sich
also gegen das Gymnasium entschieden. Es ist das "natürliche Recht"
der Eltern, derartige Entscheidungen zu treffen und sie brauchen über ihre
Gründe niemanden darüber Rechenschaft abzulegen. Die Eltern haben also das
Recht, darüber zu entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Wenn
allerdings Eltern der Auffassung sind, ihr Kind müsse aufs Gymnasium, obwohl es
keine entsprechende Empfehlung erhalten hat, dann wird es schwierig. Dann zeigt
sich nämlich, dass noch andere Träger von Erziehung und Bildung - hier die
Schule - etwas zu sagen haben.
Eltern bestimmen also vom Tag der
Geburt an über ihre Kinder. Rein formalrechtlich bleibt dieses Elternrecht
erhalten bis zur Volljährigkeit eines Kindes. Wann sind unsere Kinder
erwachsen? Nun, volljährig sind sie mit der Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres. Bis dahin galten sie als Jugendliche und bis zur Vollendung des
vierzehnten Lebensjahres als Kinder. Als Kinder sind sie zum Beispiel überhaupt
nicht und als Jugendliche sind sie beschränkt strafmündig. Mit achtzehn Jahren
dürfen sie z.B. wählen, den Führerschein erwerben, ohne Zustimmung der
Vormünder heiraten u. v. a. m. Lediglich strafrechtlich genießen sie noch einen
gewissen Schutz bis zum 21. Geburtstag. Solange gelten sie als "Heranwachsende".
Je nach Reife in der geistigern und seelischen Entwicklung werden sie in der
Regel noch nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt.
Außer diesen rechtlichen
Gesichtspunkten gibt es kaum klare Abgrenzungen zwischen Heranwachsenden und
dem Erwachsenenalter. Allein unser gelegentlicher Eindruck, dass wir uns genau
so verhalten können, wie Pubertierende, zeigt uns, dass wir alle diese Zeiten
in uns tragen und bei uns selbst die entsprechenden Einstellungen ab und zu
herausschauen. Dann sagte man früher über eine Frau zum Beispiel, dass sie sich
wie ein "Backfisch" verhalte oder über einem Mann, dass er noch immer
ein "Lausbub" sei.
Wenn wir das Erwachsenenalter und
damit das Ende der Jugend bestimmen als den Beginn der Lebenszeit, in der wir
uns aus dem Elternhaus gelöst haben und in jeder Beziehung relativ selbständig
leben, dann sind unsere Kinder gelegentlich zwar noch jung, aber eben, weil sie
Verantwortung für sich und eventuell eine eigene Familie übernommen haben,
erwachsen. Und schauen wir auf die Zahl der Lebensjahre, so kann die/der eine
schon mit achtzehn Jahren so weit sein, ein/e andere/r zehn Jahre später noch
immer nicht.
Bei diesen Betrachtungen haben
wir aber auch an Erwachsene zu denken, die wegen einer Erkrankung oder
Behinderung nicht selbständig in dem hier definierten Zusammenhang sind bzw.
sein können. Wohl aber gilt auch für diesen Personenkreis, dass er all die
Verantwortung für sich selbst übernehmen können soll, die er - im vollen Wissen
um die damit verbundenen Pflichten - übernehmen will.
Was die nach Alter gestaffelte
Mündigkeit für Auswirkungen haben kann, zeigt uns ein Beispiel:
Eine Sechzehnjährige möchte ausgehen. Die
Eltern sagen: "Aber um zehn Uhr bist Du wieder daheim". "Ich geh
doch aber nur zu Katharina zum Geburtstag und nicht in die Disco."
"Ist uns egal. Um zehn bist du zuhause und damit basta." Die Tochter
muss um zehn Uhr abends daheim sein. Die Eltern haben dies zu bestimmen. Ob sie
ihr Gebot auch durchsetzen können und wie sie das tun, das steht auf einem
anderen Blatt.
Oder nehmen wir an, das gleiche
Mädchen möchte am Samstagabend in die Diskothek zum Tanzen. Die Eltern haben
nichts dagegen. Was aber die Ausgangsdauer angeht, haben nun nicht mehr allein
die Eltern zu entscheiden. Das Jugendschutzgesetz verbietet Minderjährigen
unter 14 Jahren den Aufenthalt in öffentlichen Lokalen generell. Wenn sie älter
sind aber noch nicht volljährig, mit Einschränkungen. Diese Bestimmungen zum
Schutze der Jugend haben ihre guten Gründe. Und jetzt erweist sich die
Bedeutung des anderen Teils des Grundrechts: es ist zuvörderst die Pflicht der
Eltern dafür zu sorgen, dass Gesetze, die auch zum Schutzes ihres Kindes
verkündet worden sind, einzuhalten.
Es ist also nicht in erster Linie
Aufgabe des Veranstalters oder der Polizei darüber zu wachen, ob die
Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Vielmehr ist es die
"zuvörderst" den Eltern obliegende Pflicht dafür zu sorgen, dass
ihren Kindern nichts passiert. Natürlich kann ein Gastwirt zur Verantwortung
gezogen werden, der an Minderjährige Alkohol ausschenkt. Dass aber die Eltern
eigentlich die Verantwortung dafür tragen, dass ihre minderjährigen Kinder vor
Schaden, zum Beispiel vor dem Weg in die Alkoholsucht, bewahrt werden, ist
ebenso einsichtig wie logisch. Eltern stehen in Bezug auf das Tun und Lassen
ihrer Kinder in der Verantwortung.
Natürlich wird auch die
Selbstverantwortung der Heranwachsenden zu berücksichtigen sein. Die ist umso
größer, je älter sie sind. Und sie wird in vielen Fällen umso geringer sein
können, je jünger ein Kind ist.
Nicht selten gibt es wegen dieses
Grundsatzes der eingeschränkten Selbständigkeit und Selbstbestimmung Konflikte
zwischen den Kindern und ihren Eltern. Nur die wenigsten Töchter und Söhne
werden widerspruchslos die Einschränkungen hinnehmen, die wir ihnen auferlegen,
wenn wir auf die Jugendschutzbestimmungen oder unsere Einsichten verweisen. Wir
untersagen ihnen zum Beispiel, später als Mitternacht daheim zu sein oder, um
auf eine Gefährdung vor allem kleinerer Kinder hinzuweisen, wir erlauben nicht,
dass sie auf dem Beifahrersitz im Auto mitfahren. Dass dies Kindern unter zwölf
Jahren laut Straßenverkehrsordnung verboten ist, das hat seine guten Gründe;
sind doch Beifahrer bei Unfällen am ehesten gefährdet.
Es ist darum sehr wichtig, dass
Kindern - sobald sie es verstehen können - stets vermittelt wird, dass
Einschränkungen ihrer Wünsche um ihrer selbst willen erfolgen und nicht aus
Lust oder Laune der Erwachsenen. Der noch heute übliche Satz: "solange Du
Deine Füße unter meinen Tisch setzt, hast Du zu tun, was ich sage" ist
freilich denkbar ungeeignet, Heranwachsende zum Verständnis unserer Sorgen um
sie zu bringen. Hier muss auch deutlich unterschieden werden: Einem Elternteil,
der dieses Argument bringt, dem geht es nicht um sein Kind sondern um seine
Macht über das Kind. Er will bestimmen, Macht ausüben, allein das Sagen haben.
Ein Elternteil, dem es in erster
Linie um das Kind und dessen Wohlergehen geht, der wird einen derartigen
Konflikt anders lösen. Bestehen zwischen Eltern und Kindern gute Beziehungen
und werden ihnen zum Beispiel frühzeitig all jene Selbständigkeiten eingeräumt,
die sie bewältigen können, dann warten unsere Mädchen und Jungen auch bis zu
dem Zeitpunkt, an dem sie endlich mündig sind.
Wir sehen also, dass es in
derartigen Situationen immer auch um die Frage geht: Geht es mir um meine
Macht, meine Autorität, mein Selbstbild, meine Eitelkeit, meine Interessen,
oder geht es mir um mein Kind?
Natürlich können wir unsere
Kinder nicht überall und zu jeder Zeit vor Gefahren schützen oder vor Schaden
bewahren. Auch wir Erwachsenen können - trotz aller Vorsicht - im Garten von
der Leiter fallen oder in der Wohnung über den Teppich stolpern und uns dabei
jeweils den Arm brechen. Mit dem Hinweis darauf, dass wir im Leben stets von
ungezählten Risiken und Unwägbarkeiten umgeben sind, können wir uns aber nicht
davonstehlen, wenn es darum geht, durch uns beeinflussbare Gefährdungen zu
vermeiden. Der Alltag ist voll von Geboten und Versagungen unseren Kindern
gegenüber, die in erster Linie mit unserer Sorge um die körperliche und
seelische Gesundheit unserer Kinder begründet werden können. Und derartige
Begründungen kann ein Kind sehr gut verstehen. Auch wenn es zunächst mault und
voller Zorn die Tür zuknallt. Wenn wir ihm aber etwas verwehren, was es selbst
tun könnte, weil wir es ihm nicht zutrauen oder weil uns das zu erwartende
Ergebnis seiner Bemühungen nicht gut genug wäre, dann hätte es recht mit seinem
Zorn.
5.
Zutrauen und Vertrauen fördern die Selbständigkeit
Der zwölfjährige Anton war bereit, dem Vater
im Garten zu helfen und wollte den Rasen mähen. "Lass besser die Finger
davon", versuchte der Vater den Eifer des Sohnes zu bremsen. "Lerne stattdessen
Deine Vokabeln, damit Du nicht wieder eine fünf schreibst!" Doch Anton
bettelte und versprach, hinterher zu lernen. "Also gut" willigte der
Vater ohne Überzeugung ein. "Aber achte darauf, dass ..." und es
folgten eine Reihe von Ermahnungen.
Als Anton fertig war, stellte er den
Rasenmäher in den Schuppen und ging ins Haus. Der Vater schaute nach und
stellte fest, dass da und dort das Gras noch hoch stand und auch der Rasenmäher
war nicht gesäubert worden. Er holte seinen Sohn und hielt ihm eine Strafpredigt:
"Ich habe es ja gleich gewusst ... nie machst Du eine Aufgabe ordentlich
... es ist besser, wenn ich alles selbst mache ... so habe ich nur noch mehr
Arbeit ... es ist ja kein Wunder, dass es auch in der Schule nicht
läuft..."
Beide waren nun verärgert. Anton
zog sich zornig in sein Zimmer zurück und dachte vielleicht: nichts kann man
dem Alten recht machen, und statt zu lernen - pah, wenn dem sowieso nichts
recht ist - stellte er den Fernseher an.
Was hätte der Vater tun können?
Am Abend zum Beispiel sagen: "Der Rasenmäher muss noch gesäubert werden.
Das Gras wird jetzt trocken sein und sich leichter entfernen lassen". Mit
dem ersten Satz sagt der Vater dem Sohn, was noch zu tun ist. Mit dem zweiten
öffnet er dem Sohn mit dem Hinweis auf das getrocknete Gras eine Möglichkeit
"sein Gesicht zu wahren".
Und bei der nächsten Gelegenheit
wird der Vater nicht zögern und zaudern und wird auf alle Ermahnungen
verzichten, sondern stattdessen klare Bedingungen aushandeln: Rasen mähen -
selbstverständlich. Und vergiss nicht, heute Abend das Gerät zu reinigen!
Wenn es dann wieder nicht klappt,
dann kann das nur heißen, dass Anton erst im nächsten Jahr wieder nachfragen
darf. Vielleicht ist er dann reifer und eher in der Lage, Verantwortung zu
übernehmen.
Diese Geschichte weist uns auf
eine sehr wichtige Bestrebung hin, von der in anderen Zusammenhängen schon die
Rede war:
Kinder wollen aus eigenem Antrieb
heraus die Welt erkunden! Sie sind von Natur aus neugierig, probieren gern
etwas aus und möchten gern alles selber machen. Gelegentlich ärgern wir Eltern
uns darüber, dass unsere Kinder nur schwer dazu zu bringen sind, uns etwas zu
helfen. Das Beispiel mit dem Rasenmäher deutet an, woran die Unlust oder der
Unwillen der Kinder liegen kann. Je öfter wir Kinder daran hindern, etwas zu
tun, wofür wir sie noch für zu klein, zu ungeschickt, zu dumm oder zu
unzuverlässig halten, und ihnen das auch noch sagen (!), umso weniger werden
sie bereit sein uns zu helfen, wenn wir das wünschen. Selbst wenn ein Kind das
so nicht sagen kann, dann reagiert es nach dem Denkmuster: "Damals, als
ich es selbst tun wollte, habt ihr gesagt, dass ich die Finger davon lassen
soll. Heute will ich nicht mehr!"
An viele Beispiele können wir in
diesem Zusammenhang denken. Irgendwann wollte ein Kind zum ersten Mal den
Staubsauger benutzen, selbst abwaschen, den Tisch decken oder einkaufen gehen.
Wir aber haben zu viel Bedenken oder Einwände gehabt, und unser Kind gebremst.
Dabei wollte es doch nur das gleiche tun, wie wir und den Vorbildern Mutter
oder Vater nacheifern.
Verantwortung soll man nicht lehren sondern geben. Zeigt sich ein
Kind der zugelassenen oder ihm übertragenen Verantwortung noch nicht gewachsen,
dann versuchen wir es erneut.
Ein Kind sollte selber sagen oder
am eigenen Leibe erfahren, was es leisten kann und was noch nicht. Das
Bewusstsein eigener Verantwortung macht ein Kind eifrig, stolz und zufrieden.
Wir Eltern erkennen sein Bemühen
an - selbst wenn das Ergebnis nicht unseren Maßstäben entspricht. Es ist von
unschätzbarem Wert für die Herausbildung eines echten Interesses, also:
selbständig etwas leisten zu wollen, wenn unser Kind erfährt, dass wir seine
Bemühungen anerkennen.
Selbständigkeit wird gefördert
- wenn Eltern und Erzieher das "Selber- machen-
wollen" nicht blockieren,
- wenn
Eltern und Erzieher Selbsttätigkeit anregen,
- wenn
Eltern und Erzieher Kindern Gelegenheit geben, selbst die eigenen Möglichkeiten und Grenzen
herauszufinden,
- wenn
Eltern und Erzieher ein Kind ermutigen, wenn es nicht gleich alles so gut kann, wie es sich selbst das wünscht,
- wenn
Eltern und Erzieher ihrem Kind und seinen Fähigkeiten vertrauen.
Je älter ein Kind wird, um so
mehr trauen wir ihm zu. Dass Kinder, vor allem in der Vorpubertät, also im
Alter etwa zwischen zehn und vierzehn, gern und zuverlässig Aufgaben übernehmen
wollen und können, das beweisen uns unsere Kinder, wie oben dargestellt, wenn
wir Eltern abwesend sind. Sie kümmern sich mit großem Eifer um den Hauhalt,
versorgen kleiner Geschwister, die Pflanzen und die Katze oder den Hund. Aber
auch bei Ferienunternehmen, zum Beispiel auf einer Radtour, oder mit Booten auf
einem Fluss: stets können die Erwachsenen auf die Kinder zählen. Und je mehr
Eigenständigkeit ihnen überlassen bleibt, mit um so größerem Engagement tun sie
mit. In unseren Jugendverbänden und den Kinderfreizeiten, die die örtliche
Jugendpflege veranstaltet oder bei Schullandheimaufenthalten sind die
Erfahrungen mit Kindern in Bezug auf deren Einsatzbereitschaft und
Zuverlässigkeit ebenso positiv wie in Sportgruppen oder in den Musikvereinen.
Einen zusätzlichen Beleg dafür, dass Kinder zu bemerkenswerten Leistungen fähig
sind, wenn die Erwachsenen ihnen diese Möglichkeiten geben, zeigt uns ein
Bericht aus den ersten Nachkriegsjahren über Erfahrungen mit der Kinderorganisation
der FDJ, den Jungen Pionieren. Ein ehemaliger Pionierleiter berichtet über
seine Erfahrungen aus den Jahren 1949/50 an der Schule einer thüringischen
Kleinstadt:
"...Die Verlässlichkeit, der Eifer und
die rückhaltlose Offenheit im Umgang miteinander waren weitere Eigenschaften
der Mädchen und Jungen, die im Schulalltag, in den beiden örtlichen
Ferienlageraktionen, und die in den Zeltlagern Mitverantwortung übernahmen.
Wenn wir Erwachsenen Kindern Eigenständigkeit und Verantwortung überlassen, die
sie bewältigen können, dann zeigen sie erstaunliche Leistungen. Ich denke, dass
keines dieser Mädchen und Jungen aus einer Hauptschule, die damals zwischen
zehn und vierzehn Jahren alt waren, einen Schaden in seiner Entwicklung nahm.
Im Gegenteil: diese Zumutungen förderten Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen
und bereiteten den Boden für Eigenschaften wie Verantwortungsbereitschaft,
Teamgeist, Führungsfähigkeit und eine betont kritische Haltung sich selbst und
anderen gegenüber, sowie den Mut, sich entsprechend zu äußern. Im Einzelnen
beteiligten sich die Mädchen und Jungen der Klassen fünf bis acht an
der Organisation von Lernaktiven, um allen
Kindern gute Schulleistungen zu ermöglichen; Kinder halfen also anderen Kindern
beim Lernen,
der Vorbereitung von Festen und Feiern,
der Leitung von Spiel- und Tanzgruppen,
der Vertretung der Schülerinnen und Schüler
einer Klasse oder der ganzen Schule und hierbei waren die gewählten
Führungskräfte - heute heißen sie "Klassensprecher" oder
"Schulsprecher" - verantwortlich für eine gute Zusammenarbeit mit den
Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung. Besonders diese Aufgabe wurde
sehr ernst und mit großem Selbstvertrauen wahr genommen..."
[1]
Zum Begriff der Kultur
führt STEFAN JENSEN (1983, S.55) aus: "Das Verhalten von Menschen weist
gewisse Regelmäßigkeiten, eine identifizierbare Ordnungsstruktur auf. Diese
Struktur wird dem Verhalten, (soweit es nicht biologisch begründet und
genetisch fixiert ist) durch die Kultur aufgeprägt...Kultur ist also ein System
normativer Musterbildungen" und weiter (S.110)"...ein System von
Regeln - und zwar von Regeln darüber, welcher Sinn, welche Bedeutung den
Ereignissen der Lebenswelt zukommt, im Kleinen wie im Größten. Danach muss sich
unser Erleben und Handeln richten".
[2]
Diese Reihenfolge
entspricht der Systmatik ROTH's; zur Begründung vgl. a. a. O. S.276.
[3]
Musste es zu
PESTALOZZIS Zeit noch als utopisch gelten, das Gewissen des Einzelnen als
zentrale Richtschnur seines Verhaltens anzuerkennen, gilt heute, folgt man
unserer Verfassung, die Gewissensentscheidung als höchste Instanz. Vgl. hierzu
bes. Art. 4, Abs.1 u. 3. oder Art. 38, AbS.1. Zum Verständnis des Begriffs
"Gewissen" und seiner juristischen Interpretation vgl. z. B.:
BRINKMANN 1965; MODEL u.a.1981, bes. S.348. Zur Bedeutung der Gewissensbildung
in der Pädagogik vgl. u. a.: FLITNER 1965, S.54 und aus psychoanalytischer
Sicht: FROMM 1980, S.101 ff.
[4]
Unter einem
"ökologisch" geleiteten menschlichen Verhalten wird verstanden, wenn
es sich von den Folgen her begründet, orientiert an sozialen Normen (z.B.
Nächsten- oder Friedensliebe) und an denen, die das Leben und Überleben des
Einzelnen wie der ganzen Menschheit in die Zukunft hinein sichern. Vgl. dazu u.
a. KERN/WITTIG 1985; oder das Modell vom "vernetzten Denken" bei:
VESTER 1986, bes. S.588.
[5] THOMAS MANN: Vorleben
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