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Elternverantwortung
und Alltag.
Wie
Elternverantwortung im Alltag aussehen kann, wird in allen Kapiteln dieser Texte
für Eltern an Beispielen gezeigt. Besonders in jenem Teil, der uns über
die Bedürfnisse
von Kindern etwas mitteilte. Fügen wir aber noch andere Beispiele unter dem
besonderen Akzent der Verantwortung hinzuss.
Halten
wir uns zunächst einmal die folgende Entscheidungssituation vor Augen: Im
vierten Grundschuljahr werden von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in
den staatlichen Schulen die "Grundschulempfehlungen" ausgesprochen.
Die Eltern und ihre Kinder erfahren auf diese Weise, für welche Schule die
Lehrer ein Kind für geeignet halten: Für die Hauptschule, die Realschule
oder das Gymnasium. Kein Elternteil aber muss sich an diese Empfehlung halten.
Nicht selten gehen bedeutend weniger Kinder zum Beispiel auf ein Gymnasium, als
empfohlen worden ist. In der vierten Klasse, an die ich jetzt denke, waren es
nur zwei Buben, obwohl vier Buben und fünf Mädchen hätten von den
insgesamt achtundzwanzig Kindern gehen können. Alle Eltern der betroffenen
Mädchen, hatten sich also gegen das Gymnasium entschieden. Es ist das "natürliche
Recht" der Eltern, derartige Entscheidungen zusstreffen und sie brauchen
über ihre Gründe niemanden darüber Rechenschaft abzulegen. Die
Eltern haben also das Recht, darüber zu entscheiden, welche Schule ihr Kind
besuchen soll.
Wenn allerdings Eltern der Auffassung sind, ihr Kind müsse
aufs Gymnasium, obwohl es keine entsprechende Empfehlung erhalten hat, dann wird
es schwierig. Dann zeigt sich nämlich, dass noch andere Träger von Erziehung
und Bildung - hier Kindergarten und Schule - etwas zusssagen haben. Doch darüber
nachher noch mehr.
Eltern
bestimmen also vom Tag der Geburt an über ihre Kinder. Dieses Elternrecht
erhalten bleibt bis zur Volljährigkeit eines Kindes erhalten. Ein Kind war
noch vor vierzig Jahren erst mit 21 Jahren mündig, seither sind es unsere
herangewachsenen Mädchen und Jungen mit 18 Jahren. Was das für Auswirkungen
haben kann, zeigt uns ein anderes Beispiel:
Eine
Sechzehnjährige möchte ausgehen. Die Eltern sagen: "Aber um zehn
Uhr bist Du wieder daheim". "Ich geh doch aber nur zu Katja zum Geburtstag
und nicht in die Disco." "Ist uns egal. Um zehn bist Du zu Hause. Punkt."
Die Tochter muss um zehn Uhr abends daheim sein. Die Eltern haben dies zu bestimmen.
Ob sie ihr Gebot auch durchsetzen können und wie sie das tun, das steht auf
einem anderen Blatt.
Oder
nehmen wir an, das gleiche Mädchen möchte am Samstagabend in die Diskothek
zum Tanzen. Die Eltern haben nichts dagegen. Was aber die Ausgangsdauer angeht,
haben nun nicht mehr allein die Eltern zu entscheiden. Das Jugendschutzgesetz
verbietet Minderjährigen bis 14 Jahren den Aufenthalt in öffentlichen
Lokalen generell.
Die Bestimmungen zum Schutze der Jugend haben ihre guten
Gründe. Und jetzt erweist sich die Bedeutung des anderen Teils des Grundrechts:
es ist zuvörderst die Pflicht der Eltern dafür zu sorgen, dass Gesetze,
die auch zum Schutzes ihres Kindes verkündet worden sind, einzuhalten. Es
ist also nicht in erster Linie Aufgabe des Veranstalters oder der Polizei darüber
zu wachen, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Vielmehr ist es
die "zuvörderst" den Eltern obliegende Pflicht dafür zu sorgen,
dass ihren Kindern nichts passiert.
Natürlich
kann ein Gastwirt zur Verantwortung gezogen werden, der an Minderjährige
Alkohol ausschenkt. dass aber die Eltern eigentlich die Verantwortung dafür
tragen, dass ihre minderjährigen Kinder vor Schaden (zum Beispiel dem Weg
in die Alkoholsucht) bewahrt werden, ist ebenso einsichtig wie logisch. Eltern
stehen in Bezug auf das Tun und Lassen ihrer Kinder in der Verantwortung. Natürlich
wird auch die Selbstverantwortung der Heranwachsenden zu berücksichtigen
sein. Die ist um so größer, je älter sie sind. Und sie wird in
vielen Fällen um so geringer sein können, je jünger ein Kind ist.
Natürlich
müssen Eltern ihre Kinder vor Schaden bewahren. Doch da sind Eltern nicht
selten recht großzügig und handeln unverantwortlich. Das ist zum Beispiel
immer dann der Fall, wenn Kinder, die noch keine zwölf Jahre alt sind, auf
dem Beifahrersitz eines Autos mitfahren oder auf dem Rücksitz nicht angeschnallt
sind bzw. keinen Kindersitz haben. Wenn Eltern Verhaltensweisen mit ihren Kindern
praktizieren oder sie ihnen erlauben, die - nicht ohne Grund - verboten sind,
dann zeigen sie keine Verantwortung.
Selbstverständlich laufen
Kinder gelegentlich Sturm gegen die Schranken, die ihnen hier auferlegt werden
müssen. Im Familienalltag gibt es wegen dieses Grundsatzes der eingeschränkten
Selbständigkeit und Selbstbestimmung, Konflikte zwischen den Kindern und
ihren Eltern. Es ist darum sehr wichtig, dass Kindern - sobald sie es verstehen
können - dies auch gesagt wird. Der noch heute übliche Satz: "Solange
Du Deine Füße unter meinen Tisch setzt, hast Du zu tun, was ich sage",
ist freilich denkbar ungeeignet, Heranwachsende zum Verständnis unserer Sorgen
um sie zu bringen.
Hier muss auch deutlich unterschieden werden: Einem Elternteil,
der dieses Argument bringt, dem geht es nicht um sein Kind sondern um seine Macht
über das Kind. Er will bestimmen, Macht ausüben und allein das Sagen
haben.
Ein
Elternteil, dem es in erster Linie um das Kind und dessen Wohlergehen geht, der
wird einen derartigen Konflikt anders lösen. Bestehen zwischen Eltern und
Kindern gute Beziehungen und werden ihnen zum Beispiel frühzeitig all jene
Selbständigkeiten eingeräumt, die sie bewältigen,
dann warten unsere Mädchen und Jungen auch bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie
endlich mündig sind.
Wir sehen also dass es in derartigen Situationen
immer auch um die Frage geht:
Geht
es mir um meine Macht, meine Autorität, mein Selbstbild,
meine Eitelkeit, meine Interessen
oder geht es mir um mein
Kind?
Auch
über die unterschiedlichen Interessen zwischen kindlichen und elterlichen
Bedürfnissen ein Beispiel:
Inge,
Heinz und Friedrich leben in einem Heim. Die Mutter ist nicht mehr mit dem leiblichen
Vater sondern mit einem anderen Mann verheiratet. Zwischen dem Stiefvater und
den Kindern gibt es erhebliche Spannungen. Darum sollte die Mutter sich bereit
finden, sich mit ihren Kindern ausserhalb der Wohnung zu treffen. Das aber will
ihr Mann nicht zulassen. In dieser Konfliktsituation entscheidet sie sich für
den Mann und gegen die Kinder. Sie begründet ihr Verhalten mit der Frage:
"Soll ich etwa wegen der Kinder meine Ehe aufs Spiel setzen?"
Die
Antwort darauf kann nur sie selbst sich geben. Die Kinder, alle drei bereits in
der Pubertät oder älter, hören nur heraus: "Mama will uns
nicht". Selbst wenn es der Tochter leid tut, dass sich ihre Mutter in einer
solchen Zwickmühle befindet: dass die Mutter ihre Ehe höherstellt als
ihre Kinder, beweist ihr, warum sie in einem Heim lebt. sie ist davon überzeugt,
dass Ihre Mutter nicht bereit ist, um ihrer Kinder willen, auf etwas zu verzichten.
Elternschaft aber
bedeutet Verzicht.
Dabei
müssen wir auch einmal an das Geld denken: Schon als junge Menschen hörten
wir von älteren Freunden: überlege es dir gut, ... wenn du ein Kind
hast, ist die Mark / der Euro nur noch die Hälfte wert. Und wenn man an die
mit der Ausbildung oder gar einem Studium zusammenhängenden Kosten denkt,
dann haben Eltern heute in ein Kind nicht selten soviel investiert, dass sie sich
ein halbes Haus dafür bauen könnten. Das ist aber so selbstverständlich,
dass nur die wenigsten Menschen darüber viel sprechen.
Öfter
noch belasten uns Eltern die Einschränkungen, die uns unsere Kinder dadurch
auferlegen, dass sie unsere Zeit beanspruchen. Elterliche Liebe, so hieß
es bei den Grundbedürfnissen, sind (auch) "Zärtlichkeit, Zuwendung
und Zeit". Denken wir zum Beispiel nur daran, dass wir sie, je kleiner sie
sind, um so weniger allein lassen dürfen.
Nicht alle unsere Reisepläne
oder Steckenpferde lassen sich mit der Elternschaft vereinbaren. Allein schon
darum nicht, weil Kinder den damit verbundenen Anforderungen nicht gewachsen sind
oder, was bei älteren Kindern durchaus der Fall sein kann, weil sie nicht
wollen. Da müssen schon einige Abstriche gemacht werden und beide Teile -
Mutter und Vater - verzichten oder nach Kompromissen Ausschau halten.
"Seit zwanzig Jahren", so sagte mir ein Elternpaar kürzlich,
"waren wir nicht mehr allein in Urlaub. Nur einmal, kurz bevor wir heirateten
und Stefan geboren wurde, machten wir allein auf einem Camping-Platz an der Ostsee
Ferien. Dann kamen in großen Abständen noch die beiden anderen Kinder
dazu. Heute kommen sie gut allein zurecht und brauchen uns nicht mehr ständig.
Und wir sind für eine Woche nach Paris gefahren. Das war schon lange unser
Traum."